Bestrafungsampel gegen hupende Autofahrer in Indien (2020)

1:53 Min. • 06.02.2020

Horn not okay, please!

In Indien ist es anscheinend weit verbreitet, aber selbst in Deutschland ist es ab und zu hörbar: Wenn manchen Autofahrern die Rotphase der Ampel zu lange dauert, hupen sie. Einer automatischen Ampelschaltung ist dies herzlich egal, aber die entsprechenden Autofahrer fühlen sich beim oder nach dem Hupen vielleicht etwas besser. Dass sie mit diesem von überschaubarer Intelligenz zeugenden Akt nur ihre Umwelt nerven, stört sie anscheinend nicht.

Ampel verlängert Zwangspause großzügig

Die Polizei von Indiens größter Stadt Mumbai hat jetzt die Ohren voll vom nervösen Rumgehupe zappeliger Autofahrer: Mit einer ausgefuchsten Spezialampel erzieht sie das versammelte Signalhorn-Orchester. Einige Ampeln zeigen nämlich mit einem Sekunden-Countdown die Zeit bis zur nächsten Ampelphase. Kurz vor dem Umschalten auf grün schwillt das Hupkonzert für gewöhnlich zu einer schwer erträglichen Kakophonie an. Die Lautstärke dieser unmenschlichen Mucke misst ein mit der Ampel verbundenes Mikrofon. Überschreitet die Lautstärke 85 Dezibel, schnellt der Countdown wieder auf 90 Sekunden hoch und die Autofahrer dürfen sich während der verlängerten Rotphase noch ein wenig erholen. Die zusätzliche Zwangspause sorgt bei einigen Fahrern für erstaunte Gesichter und Unverständnis.

Hupen heißt Warten

In einem mit Selbstbewusstsein präsentierten Video zeigt die Mumbai-Polizei stolz ihre neue Bestrafungsampel. Der Film beginnt mit „Willkommen in der Hauptstadt des Hupens“. Zu sehen ist, dass die didaktische Ampel mehr kann, als nur den Countdown hochsetzen: Sie lässt bei Bedarf auch hämisch den Schriftzug „Honk more, wait more“ (Hupe mehr, warte mehr) aufleuchten. Mumbais Verkehrspolizeikommissar Madhukar Pandey weist darauf hin, dass die Hupkonzerte das Stresslevel der Autofahrer erhöhen und schlecht für das Gehör seien. Zeige die Bestrafungsampel Wirkung, ist ihr Einsatz zuerst vor Schulen und Krankenhäusern vorgesehen.

Rechtslage in Deutschland

Dass Hupen an einer roten Ampel oder im Stau nicht hilft, versteht jeder, der sich ein paar Reste gesunden Menschenverstandes bewahrt hat. In Deutschland ist das geben von Schallzeichen, wie Hupen im Amtsdeutsch heißt, im § 16 Absatz I StVO klar geregelt: Es ist nur zum Hinweisen auf Gefahrensituationen und außerorts zum Ankündigen von Überhohlvorgängen erlaubt. Selbst wenn der Vordermann die Grünphase der Ampel verpennt, ist das Schallzeichen verboten. Wer sich nicht an § 16 StVO hält, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von fünf bis zehn Euro rechnen, in einigen Fällen werteten Gerichte Hupen allerdings auch schon als Nötigung gemäß § 240 StGB. Und das Strafgesetzbuch langt deutlich härter zu: § 240 sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsentzug vor.

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