Fahrzeugpflege: Wo darf ich mein Auto waschen?

Fahrzeugpflege
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Wo darf ich mein Auto waschen?

Auto richtig waschen, Autowäsche, Autopflege © Reinhard Schmid

Mit Schwamm und Eimer, mit dem Schlauch oder dem Hochdruckreiniger – Deutsche waschen ihr Auto gerne und oft, auch vor der eigenen Haustür. Wir erklären, was überhaupt erlaubt ist und was nicht.

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Die Mehrheit der Autobesitzer stuft die regelmäßige Wartung, aber auch die regelmäßige Pflege als werterhaltend für den eigenen Wagen an. Nach Angaben der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) waschen 59 Prozent aller Fahrzeughalter ihr Auto mindestens einmal monatlich.

Ganz klar favorisiert wird dabei die Waschanlage – wobei 77 Prozent der Autobesitzer bei der Fahrzeugpflege ihr Auto voll und ganz einer Waschstraße anvertrauen; 22 Prozent legen lieber selbst Hand an und nutzen eine Waschbox an einem der zahlreichen Clean-Parks. Es gibt aber auch die Pflegefans, die bevorzugt vor der eigenen Haustür oder auf öffentlichen Plätzen ihr Auto reinigen, was regelmäßig Nachbarn oder Anwohner auf den Plan ruft, die sich fragen: Darf der das überhaupt?

Wasserhaushaltsgesetz als Verbots-Grundlage

Eine bundeseinheitliche generelle Regelung zum Thema Autowaschen vor der Haustüre gibt es nicht. Allerdings verbietet es das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das die Reinhaltung des Grundwassers regelt, Stoffe in Gewässer einzuführen, die potenziell gefährlich sind. Dessen Paragraph 48 besagt: Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. [Es] kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die[se] Anforderung […], insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt.

Damit bleibt also jeder Gemeinde selbst überlassen, wie die WHG-Vorgaben umgesetzt werden. Entscheidend ist lediglich, dass dafür gesorgt wird, dass das Grundwasser so weit als möglich ungetrübt bleibt. Bei der Autowäsche auf einem Privatgrundstück muss also die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass anfallendes Schmutzwasser in den Boden sickert. Die Autowäsche auf unbefestigtem Boden oder gar im Garten auf Rasenflächen ist damit also verboten.

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Gemeindesatzungen regeln Waschbetrieb

Welche Vorgaben in der eigenen Gemeinde gelten, sind in der jeweiligen Gemeindeverordnung festgelegt. Das Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart schreibt beispielsweise auf seiner Internetseite: Fahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf einer befestigten Fläche gewaschen werden, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Das anfallende Abwasser muss über die Kanalisation abfließen, damit es im Klärwerk gereinigt werden kann. Eine Motorwäsche ist nicht erlaubt. Eine private Auto‐ oder Fahrradwäsche am Straßenrand gehört aus straßenrechtlicher Sicht zum sogenannten Gemeingebrauch und ist im Stadtgebiet Stuttgart nicht verboten, sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Anders sieht das die Stadt Ludwigsburg in unmittelbarer Nachbarschaft zu Stuttgart. Hier steht in der Polizeiverordnung: Auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt ... das Abspritzen von Fahrzeugen sowie die Vornahme von Reparaturen und von Ölwechseln.

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Karlsruhe stößt ins gleiche Horn. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist untersagt ... das Waschen, Abspritzen, Ölwechseln an Kraftfahrzeugen. Dieses Verbot gilt auch auf befestigten Grundstücksflächen, die unmittelbar an die Straße angrenzen und ohne Benzinabscheider zur Straße hin entwässert werden.

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Strafen sind empfindlich

Was also in der eigenen Gemeinde gilt, muss aus der kommunalen Satzung entnommen werden. Sich einfach darüber hinwegzusetzen, kann teuer werden. Wer fahrlässig oder vorsätzlich eine Verschmutzung des Grundwassers beim Autowaschen verursacht, kann, je nach Bundesland, mit einem Bußgeld zwischen 25 und 100.000 Euro belegt werden.

Fazit

Auf die Frage, ob man sein Auto zu Hause waschen darf, gibt es keine eindeutige Antwort. Allerdings gibt es das bundesweit gültige Wasserhaushaltsgesetz, das eine Verunreinigung des Grundwassers unter Strafe stellt. Die drohenden Bußgelder können extrem hoch ausfallen. Geregelt sind die Autowaschvorgaben in den Satzungen und Polizeiverordnungen der einzelnen Gemeinden. Während die einen das Abspritzen mit klarem Wasser erlauben, verbieten andere selbst das.

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