Die Form des Stoppschilds erfüllt mehrere sicherheitsrelevante Zwecke. Zum einen hebt es sich durch das Achteck klar von allen anderen Verkehrszeichen ab – in Deutschland ist es das einzige Schild mit dieser Form. Zum anderen bleibt das Schild auch von der Rückseite eindeutig erkennbar, etwa wenn man sich einer Kreuzung nähert und die Rückseite des gegenüberliegenden Schilds sieht. Selbst bei widrigen Wetterbedingungen wie Nebel oder Schnee ist die Silhouette unverwechselbar.
Vom US-Vorbild zur weltweiten Norm
Seinen Ursprung hat das achteckige Stoppschild in den Vereinigten Staaten, wo es bereits in den 1920er-Jahren eingeführt wurde. Damals wurden unterschiedliche Formen für Verkehrszeichen getestet, und das Achteck setzte sich für das Stoppschild durch, weil es sich gut von anderen Zeichen abheben ließ und auch bei schlechter Sicht auffiel.
Mit der Wiener Konvention über Straßenverkehrszeichen von 1968 wurde das Achteck international als Standard festgelegt. Deutschland übernahm diese Gestaltung in die eigene Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wo das Stoppschild heute als Verkehrszeichen 206 "Halt! Vorfahrt gewähren" geführt wird.
Was bedeutet das Schild konkret?
Ein Stoppschild verpflichtet alle Verkehrsteilnehmenden – vom Pkw bis zum Fahrrad – an der entsprechenden Stelle vollständig anzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Querverkehr erkennbar ist oder nicht. Der Halt muss an der Haltlinie, oder wenn diese fehlt, an der Sichtlinie erfolgen. Erst wenn sichergestellt ist, dass keine anderen Fahrzeuge gefährdet oder behindert werden, darf die Fahrt fortgesetzt werden.
Ein Verstoß gegen die Anhaltepflicht am Stoppschild ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Die Höhe des Bußgelds hängt davon ab, ob es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.
Im Wiederholungsfall oder bei grob fahrlässigem Verhalten kann ein Fahrverbot im Einzelfall durch die zuständige Behörde angeordnet werden.