Grundsätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in §5 vor: "Es ist links zu überholen." So einfach, so gut. Wer erwischt wird, wie er auf der falschen Seite überholt, zahlt außerhalb geschlossener Ortschaften 100 Euro Bußgeld und kassiert einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Innerorts gilt übrigens ein Bußgeld von 30 Euro.
Ausnahmen auf der Autobahn
Doch es gibt eng umrissene Ausnahmen, in denen man rechts überholen darf. Auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen gibt es zwei Ausnahmen:
- Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf einem Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange gebildet hat, darf man rechts schneller als links fahren. Als Voraussetzung gilt dafür, dass auf allen Fahrstreifen dichter Verkehr herrscht, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist der Fall, wenn es mal auf der einen Spur und mal auf der anderen Spur schneller vorwärts geht.
- Im zweiten Fall dürfen Sie rechts überholen, wenn der Verkehr auf dem linken Streifen steht oder sich langsam, mit maximal 60 km/h fortbewegt. Die links stehenden Fahrzeuge dürfen Sie mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit überholen. Fließt der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, so darf er rechts höchstens mit 20 km/h mehr überholt werden. Maximal also mit 80 km/h.
Innerorts dürfen Sie auf mehreren markierten Fahrstreifen in eine Richtung rechts überholen. Linksabbieger sowie Schienenfahrzeuge müssen sie sogar rechts überholen. Die StVO sieht zudem vor, dass Rad- und Mofafahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Streifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und unter besonderer Vorsicht rechts überholen dürfen.