Das spanische Verkehrsministerium Dirección General de Tráfico (DGT) will sich langfristig vom klassischen Warndreieck verabschieden. Wie die Behörde am 22. Dezember 2022 mitteilt, soll zur Absicherung eines Autos im Pannenfall ein sogenanntes V12-LED-Warnlicht zum Einsatz kommen, das mit einer vom DGT eingerichteten Digitalplattform vernetzt ist.
Warnleuchte statt Warndreieck
Die DGT 3.0-Plattform soll zum 1.1.2026 an den Start gehen. Der Zertifizierungsprozess für V16-Warnleuchten, die per integrierter SIM-Karte über das Mobilfunknetz mit der Plattform verbunden sind, startet im Januar 2022. Ab dann können Hersteller ihre Warnleuchten zur Prüfung vorlegen. Das DGT geht davon aus, dass dann ab dem zweiten Halbjahr 2023 erste zugelassene Leuchten in den Handel kommen. Eine entsprechende Liste soll dann auch über die DGT-Website verfügbar sein. Bei den Geräten soll der Netzzugang für mehrere Jahre dann bereits im Kaufpreis enthalten sein, sodass auf den Nutzer keine laufenden Kosten zukommen.

Geht das System dann 2026 in Dienst, so sollen Autofahrer im Pannenfall die Warnleuchte aktivieren und auf dem Fahrzeugdach platzieren. Die V16-LED-Warnleuchte signalisiert mit seinem Rundumlicht den Pannenfall und sendet zudem über das Mobilfunknetzwerk alle 100 Sekunden ein Standortsignal an die DGT-Pannenzentrale. Pannendienste sollen es so leichter haben, das Pannenfahrzeug zu erreichen, zudem will die DGT die Informationen nutzen, um andere vernetzte Autos vor der Pannenstelle zu warnen und entsprechende Hinweise auf den Verkehrsleitsignalanlagen auszulösen. Gesendet werden nur ein Standortssignal und keinerlei Informationen zum Fahrzeug oder dem Besitzer. Zudem ist der Funk nur aktiv, wenn die Warnleuchte aktiviert ist. Mit dem Wechsel zur verpflichtenden Warnleuchte darf das herkömmliche Warndreieck nicht mehr genutzt werden.
Gilt nicht für Spanien-Reisende
Müssen Spanien-Urlauber sich jetzt umstellen? Nein, nach Einschätzung des ADAC handelt es sich bei der vom spanischen Verkehrsministerium geplanten Abschaffung des Warndreiecks um eine nationale Ausrüstungsvorschrift. Nach EU-Recht muss Spanien beispielsweise in Deutschland zugelassene Fahrzeuge jedoch auch anerkennen, wodurch die Neuregelung nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge beträfe.