Überladener Mercedes SLK: TV zur groß? Frau muss ran!

Überladener Mercedes SLK
TV zu groß? Frau muss ran!

Die Polizeistreife im Stuttgarter Osten staunte nicht schlecht, als Ihnen ein Mercedes SLK auffiel, der mit einem 55 Zoll großen Fernseher beladen war. Das Gerät mit einer Bildschirmdiagonalen von 139 Zentimeter passte mitsamt des Kartons nicht so ganz in den Kofferraum und ragte an einer Seite aufrecht stehend heraus.

Frau hält TV fest

Ladesicherung? Fehlanzeige! Dachte man ... Denn als die Beamten den "Schwertransport" anhielten, zeigte sich die etwas andere Transportsicherung. Auf dem Boden des Kofferraums lag die 55 Jahre alte Beifahrerin und hielt den TV-Karton während der Fahrt fest.

Die Polizei begleitete das Auto vorsichtig an einen sicheren Ort, untersagte dem 58 Jahre alten Fahrer die Weiterfahrt und verpasste ihm ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 22 StVO "Ladung" der besagt: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

Das nicht ordnungsgemäß verstaute TV-Gerät musste von einem Bekannten mit einem größeren Auto schließlich abgeholt werden.