Über die sogenannte THG-Quote (Treibhausgas-Minderungsquote) können Halter von Elektroautos pauschal Geld bekommen. Die unter die RED II (Renewable Energies Directive II) fallende Regelung gilt für Autos mit reinem Elektroantrieb – Plug-in-Hybride sind von ihr ausgeschlossen. Wie das Fachmagazin heise-autos jetzt aber berichtet, können ab sofort auch Betreiber von Wallboxen von einer THG-Quote profitieren – und dabei ist es egal, ob ein Elektroauto oder ein Plug-in-Hybrid am Stecker hängt. Allerdings muss die entsprechende Wallbox öffentlich zugänglich sein – aktuell aber anscheinend nur für einen sehr kurzen Zeitraum.

Kilowattstunden angeben – fertig
Laut dem Bericht können Wallbox-Betreiber nun von der Option profitieren, den an der eigenen Box gezapften Strom über Drittanbieter in den CO2-Handel einzubringen. Einer der ersten Anbieter für diese Möglichkeit, über die THG-Quote ein paar zusätzliche Euro zu verdienen, ist "Geld für E-Auto", hinter der die ZusammenStromen GmbH steckt. Wallboxbetreiber können ihre Anträge ab sofort bei Geld für E-Auto einreichen – der Nutzer muss auf dem Betreiber-Portal angeblich nur die Höhe der geladenen Kilowattstunden angeben. Den anschließenden Handel mit den entsprechenden THG-Quoten übernimmt dann Geld für E-Auto. Pro kWh Strom sind offenbar 10 Cent möglich. Wer also im Jahr 15.000 Kilometer elektrisch fährt bzw. dafür lädt, käme bei einem realistischen Verbrauch von 20 kWh/100 km auf etwa 300 Euro.
Vom Gesetzgeber vielleicht so nicht gewollt
Ursprünglich war dieses Modell der THG-Quotenbeteiligung für die Betreiber öffentlicher Ladesäulen gedacht – große Stromanbieter verdienen schon seit längerem an jeder verkauften Kilowattstunde zusätzlich THG-Geld. Die ZusammenStromen GmbH weitet dieses Geschäftsmodell jetzt auf die Betreiber von privaten Wallboxen aus. Allerdings müssen private Interessenten dabei die Bestimmungen der Ladesäulenverordnung (LSV) einhalten. Ein wichtiger Punkt dieser Verordnung ist, dass die Ladestelle frei zugänglich sein muss. ZusammenStromen-Chef Luca Schmadalla betont aber gegenüber heise-autos, dass dafür die Wallbox in keinem Online-Verzeichnis auftauchen muss. Außerdem reiche es, wenn die Ladebox eine Minute pro Tag frei zugänglich ist. Hier hat der Gesetzgeber also ein riesiges Schlupfloch gelassen: Eine Wallbox, die in keinem Verzeichnis auftaucht und die nur eine Minute pro Tag öffentlich zugänglich ist, ist in der Realität gar nicht öffentlich zugänglich.
THG-Quote in permanenter Anpassung
Das Bundesumweltamt (UBA) übernimmt die Abwicklung des THG-Quotenhandels gemäß RED II. Wichtiger Bestandteil dieser Abwicklung ist die Berechnung der CO2-Einsparung von Elektroautos im Vergleich zu Verbrennungsmotor-Autos anhand des aktuellen deutschen Strommixes. Welches Ursprungs der geladene Strom ist, spielt bei der Berechnung keine Rolle. Die Abrechnung mit den Elektroautohaltern übernehmen darauf spezialisierte Unternehmen, deren Zahl in den vergangenen Monaten sprunghaft angestiegen ist. Ähnliches könnte auch bei der THG-Wallbox-Abrechnung passieren: Geld für E-Auto dürfte kurzfristig nicht der einzige Anbieter bleiben. Das THG-Geld kommt ursprünglich von den Mineralölkonzernen, die pro Tonne ausgestoßenem CO₂-Äquivalent 600 Euro zahlen müssen. Sollte es den Konzernen gelingen, ihren Ausstoß von Kohlendioxid signifikant zu reduzieren, sinken auch die Einnahmen über die THG-Quote.