Also entweder haben Sie beim Lesen des Vorspanns verächtlich die Nase gerümpft oder zufrieden genickt. Laute Motorengeräusche spalten die Menschen schon lange in zwei Lager – die Saarländische Landesregierung hat sich nun klar positioniert. Per Gesetz will Umwelt- und Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD) gegen Klappenabgasanlagen vorgehen, weil er mit ihnen den Paragrafen 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verletzt sieht. Darin steht, dass „bei der Nutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung verboten sind“.
Deutschlandweites Verbot

Ob sich die Nackenhärchen beim Starten eines Porsche 911, Jaguar F-Type oder BMW M3 aus Wonne oder vor Zorn aufstellen ist natürlich Geschmackssache. Für Anwohner stark befahrener Straßen ist eine gewisse Lärmbelästigung allerdings nicht weg zu diskutieren. Für den Geräuschpegel gelten, wie auch für Abgase, festgelegte Grenzwerte. Diese müssen in jedem verfügbaren Fahrmodus und auch mit geöffneter Klappe eingehalten werden. Bereits hier will der Saarländische Umweltminister eingreifen, wie „Die Welt“ berichtet. Jost fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer und internationaler Ebene für ein präziseres Typgenehmigungsverfahren stark zu machen. Zudem soll der Bund gebeten werden, ein rechtliches Verbot von Klappenauspuffanlagen in Deutschland zu prüfen. Auf der Konferenz der Umweltminister Anfang November will Jost einen Vier-Punkte-Plan zum „Schutz vor Motorenlärm“ vorstellen. Aktuell sind die Klappenabgasanlagen laut Bundesverkehrsministerium legal und zulässig.
Bedenken äußerte die Polizei, wie „Die Welt“ weiter berichtet. Ressourcen, Personal und Technik seien nicht ausreichend, um eine flächendeckende und dauerhafte Kontrollfunktion effektiv zu gewährleisten. Der TÜV sieht noch ein weiteres Problem, denn nachträglich angebaute Tuningteile erhalten häufig eine gültige Erlaubnis nach EU-Recht und dürfen deshalb ohne Abnahme nachgerüstet und betrieben werden. Sportwagenhersteller Porsche indes will sich die Klappenabgasanlage ohnehin nicht verbieten lassen, weil man die emotionale Funktion des klassischen Automobils auch in Zukunft erhalten wolle.