Sohn ruft Polizei weil Vater über rote Ampel fährt

Vater fährt über rote Ampel
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Sohn ruft die Polizei

asv 2014, 100 Jahre Ampel © Siemens

Ein Fünfjähriger telefoniert mit der Polizei, weil sein Vater wiederholt über eine rote Ampel gefahren ist „und die Polizei ihn deshalb einsperren solle“– so steht es im Polizeibericht vom 5. August 2019.

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Nicht fluchen, mit Helm Fahrrad fahren, nur bei Grün über die Ampel gehen – wir möchten gerne, dass (unsere) Kinder sich so verhalten und deshalb leben wir es ihnen so gut wie möglich vor. Dass das nicht immer klappt, weiß jeder, der schon mal auf ein Kleinkind aufgepasst hat: „Heee, Sch… darf man nicht sagen!“, bekommt man da als nicht routinierter Babysitter schon mal zu hören.

Dass man nicht über rote Ampeln fahren darf, darauf hat der Fünfjährige seinen Vater möglicherweise auch aufmerksam gemacht – wir wissen es nicht. Was die Polizei in ihrem Bericht allerdings erwähnt, ist, dass der Junge tatsächlich den Polizeinotruf wählte: „Nachdem für einen kurzen Augenblick eine Kinderstimme am Telefon zu hören war, wurde gleich wieder aufgelegt. Der Beamte an der Notrufannahme zögerte nicht lange und rief die Nummer umgehend zurück.“

Sohn verzichtet auf Einsatz einer Streife

Der Vater, der den Rückruf der Polizei entgegennahm, entschuldigte sich für das Verhalten seines Kindes, gab das Telefon dann aber nochmal weiter an seinen Sohn. Dieser schilderte dem Beamten vorwurfsvoll, dass sein Vater „zwei Mal über eine rote Ampel gefahren sei und die Polizei ihn deshalb einsperren solle“, so die Passage im Polizeibericht zu diesem Vorfall.

„Nach gutem Zureden des Beamten verzichtete der Fünfjährige jedoch auf eine Streife“, heißt es abschließend im Bericht der Polizei, die trotzdem noch allgemein darauf hinweisen möchte, „dass die 110 grundsätzlich nur in echten Ernstfällen angerufen werden darf.“

Fazit

Wenn wir uns in Gegenwart von Kindern nicht verhalten wie Vorbilder, kann das dazu führen, dass sie unser nicht ganz vorbildliches Verhalten nachahmen oder uns – wenn es ihnen denn auffällt – maßregeln. In Einzelfällen können besonders verantwortungsbewusste Exemplare auch striktere Maßnahmen einleiten und, wie in diesem Fall beschrieben, die Gesetzeshüter direkt einschalten.

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