Sieben deutsche Großstädte testen Tempo 30

Tempolimit-Projekt in Deutschland
Sieben Großstädte testen Tempo 30

An dem Projekt beteiligen sich Aachen, Augsburg, Freiburg im Breisgau, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm – auch Bonn will der Initiative beitreten. Im Rahmen des Tests sind nur wenige Hauptverkehrsstraßen von Tempo 30 ausgeschlossen. Der Deutsche Städtetag in Berlin unterstützt das Projekt, schränkt aber ein, das Tempolimit außerhalb der Hauptverkehrsstraßen auszuprobieren.

Kein pauschales Tempolimit?

"Wir wollen den Verkehr in den Städten effizienter, klimaschonender und sicherer machen", sagte Städtetagspräsident, Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD). Dafür bräuchten die Städte mehr Entscheidungsspielraum als bisher. "Die Kommunen können am besten entscheiden, welche Geschwindigkeiten in welchen Straßen angemessen sind." Aber, "wir wollen in unseren Städten nicht flächendeckend Tempo 30 einführen. Und wir wollen keine pauschalen Regelungen für alle Städte", heißt es in einer Mitteilung des Städtetags.

Die sieben Städte betonen hingegen, dass es sich nicht um eine Initiative gegen Autofahrer handele, gleichwohl wolle man Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen vorsehen. Es sei ein Projekt für die Bewohner der Kommunen. "Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht", so argumentieren die Städte. Die Straßen würden insbesondere für Fußgänger und Radfahrer sicherer, sie würden zudem leiser, wodurch Wohnen angenehmer und gesünder werde. Als weiteren Effekt sieht die Initiative auch die Verbesserung der Luftqualität. Dazu soll die Rückgewinnung der Straße als multifunktionaler Ort die Stadt wieder attraktiver machen. Schlussendlich würde ein generelles Tempolimit von 30 km/h in Städten die Regeln einfacher und nachvollziehbarer machen – der Schilderwald könnte gelichtet werden.

Test untersucht Sicherheit für Radfahrer und ÖPNV-Auswirkungen

Entsprechend ist die zentrale Forderung: "Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit."

Im Rahmen des Tests soll untersucht werden, wie sich der ÖPNV auf der Straße u.a. bei der Reisezeit entwickelt. Des Weiteren bietet die Tempo-30-Lösung auch die Möglichkeit eine (neu geschaffene) Radinfrastruktur bei Mischverkehr in Sachen Sicherheit näher zu beleuchten. Einem Verdrängungseffekt des Verkehrs von Haupt- auf Nebenstraßen soll mit "regulierenden" Maßnahmen (Tempolimit unter 30 km/h, bauliche Änderungen, Spielstraßen) entgegengewirkt werden.

Das Ergebnis des Tests soll in einer Änderung des Rechtrahmens münden und wie im April 2021 von der Verkehrsministerkonferenz gefordert, zu einer Ergänzung des §39 StVO "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen" führen.