Fast fünf Jahre ist es her, dass der Dieselskandal aufflog. Nun schlägt sich das Ereignis auch bei der Typzulassung neuer Automodelle nieder. Seit dem 1. September 2020 gilt dafür ein strengeres Verfahren, das zu Unabhängigkeit und mehr Qualität bei der Prüfung führen soll, bevor ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht wird. Bereits 2018 wurden die neuen Regeln vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat verabschiedet; nun sind sie wirksam.
Überwachungsdienste sollen strenger überwacht werden
Vor allem sollen die Technischen Überwachungsdienste, die Typzulassungen vornehmen, von unabhängigen Stellen auf der Grundlage strenger Kriterien geprüft werden, um ihre Benennung durch die Mitgliedstaaten zu erhalten und beizubehalten. Die nationalen Behörden – in Deutschland handelt es sich um das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – sollen sich gegenseitig begutachten, damit EU-Bestimmungen überall einheitlich und konsequent durchgesetzt werden. "Die Europäerinnen und Europäer erwarten zu Recht, dass sie die saubersten und sichersten Fahrzeuge fahren können", sagt Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt. "Dies setzt strengste Kontrollen an Fahrzeugen voraus, die in Verkehr gebracht werden und auf unseren Straßen fahren."

Das schließt bereits produzierte Autos ausdrücklich mit ein. Von nun an sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßig eine Mindestzahl von Fahrzeugen zu prüfen, auch wenn diese die schon auf dem Markt sind und von Händlern zum Verkauf angeboten werden. Schutzmaßnahmen gegen nicht konforme Fahrzeuge können EU-Staaten in ihrem Hoheitsgebiet ab sofort auch dann schon ergreifen, wenn die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, noch nicht tätig geworden ist. Darüber hinaus kann die Kommission nun selbst Prüfungen an Fahrzeugen durchführen, und zwar sowohl im Labor als auch auf der Straße.
Als Strafe drohen 30.000 Euro pro Auto
Hält sich ein Autohersteller nicht an die Typgenehmigungs-Vorschriften, drohen heftige Strafen. Sollten die Regelhüter auf drastische Vergehen wie Abschalteinrichtungen oder gefälschte Erklärungen stoßen, kann die Kommission EU-weite Rückrufe anordnen und Sanktionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängen – pro Fahrzeug! Bisher war das Strafmaß Ländersache, weshalb derartige Regelverletzungen oft milde bestraft wurden.
Die strengeren EU-Regeln zu Typgenehmigungsverfahren neuer Autos sollen in erster Linie das Vertrauen der Verbraucher zurückgewinnen. Die Kommission erhofft sich damit aber auch, den Binnenmarkt zu stärken sowie "die langfristige Lebens- und globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu unterstützen", sagt Breton.