Schäden durch Schlaglöcher: Autofahrer zahlen meist selbst

Schäden durch Schlaglöcher
Autofahrer zahlen meist selbst

Schlagloch Stra�e
Foto: dpa

Denn Risse und Krater können ein Fahrzeug schnell aus der Bahn werfen oder auch den Stoßdämpfern oder der Radaufhängung zusetzen. "Auf den Reparaturkosten bleibt dann meist der Fahrer hängen", erklärt ADAC-Jurist Jost Kärger.

Ansprüche nur, wenn die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde

Besonders gefährlich sind Schlaglöcher, in denen sich Tauwasser angesammelt hat. Ihre Tiefe ist vom Steuer des Fahrzeugs aus kaum auszumachen. Kommt es zu einem Unfall oder Schaden am Wagen, können nur dann Ansprüche bei einer Kommune oder beim Bund geltend gemacht werden, wenn diese ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. "Das nachzuweisen ist extrem schwierig", sagt Kärger.

In jedem Fall werden für ein Verfahren Fotos von der Unfallstelle benötigt, am besten auch Zeugenaussagen. Auch sollte die Polizei eingeschaltet werden. Wer vor Gericht ziehen will, sollte sich einen Anwalt nehmen und im Vorfeld mit diesem die Erfolgsaussichten einer Klage besprechen, rät Kärger.