Die Post ist da – schön! Denn: Nicht nur Graf Zahl von der Sesamstraße freut sich über Post. Was aber, wenn der Brief von ihrem Fahrzeughersteller im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamts, kurz KBA, kommt und in großen Letter der Begriff Rückrufaktion zu lesen ist? Zumeist sind in diesem Zusammenhang auch die Sätze "Mängelbehebung und Vorführung des Fahrzeugs" in Kombination mit "Sollte die Behebung der Mängel innerhalb der Frist nicht möglich sein, so müssen Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen" auszumachen. Spätestens dann stellt sich dem Besitzer die Frage: Wie kann ich das verhindern? auto motor und sport verrät es Ihnen.

Doch dazu erst einmal die Erklärung, was es mit einer Rückrufaktion überhaupt auf sich hat – und warum sie ein notwendiges Übel ist: Hersteller führen Rückrufe durch, um Produktmängel zu beseitigen. Da Produktmängel zu ganz unterschiedlichen Gefährdungen führen können, ist Rückruf nicht gleich Rückruf.
KBA und Hersteller arbeiten zusammen
Liegt eine ernste Gefährdung vor, ist der Rückruf meist das wirkungsvollste Mittel. Der Hersteller hat deshalb kaum eine andere Wahl, als einen Rückruf durchzuführen. Damit Experten ernste Gefahren vollständig beseitigt können, müssen Fahrzeughersteller für solche Rückrufe die Halteranschriften aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des KBA verwenden. In weniger schweren Fällen ist der Hersteller nicht gezwungen, die Halteranschriften des KBA zu nutzen. Damit möglichst viele Fahrzeughalter dem Rückruf folgen können, nutzen viele Fahrzeughersteller jedoch auch in solchen Fällen freiwillig die Daten des KBA.

Grundsätzlich arbeiten das KBA und die Hersteller gemeinsam an der Beseitigung des Mangels, der den Rückruf erforderlich machte. Zur zielgerichteten Beseitigung gefährlicher Produkte hat das KBA einen Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit mit den Herstellern auf nationaler Ebene geschaffen (Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen). Nicht selten ist die Durchführung einer Rückrufaktion eine große logistische Herausforderung für den Fahrzeughersteller und das KBA, insbesondere bei großvolumigen Rückrufaktionen.
Nicht vorgestellt? Betriebserlaubnis futsch
Das planvolle und umsichtige Vorgehen zur vollständigen Beseitigung des Mangels verlangt jedoch auch von den Fahrzeughaltern die notwendige Mitwirkung: sie müssen ihr Fahrzeug in der Werkstatt vorführen, um die technische Maßnahme vornehmen zu lassen. Andernfalls besteht die Gefahr beziehungsweise die fehlende Vorschriftsmäßigkeit weiterhin. Sofern ein Fahrzeughalter trotz Aufforderung nicht an einer Rückrufaktion teilnimmt, folgt eine Nachfassaktionen. Wenn die von Herstellern und KBA durchgeführten Maßnahmen zur Beseitigung besonders gefährlicher Mängel auch nach mehrmaligem "Nachfassen" nicht zum Erfolg führten und die gebotene Mitwirkung der Fahrzeughaltern ausbleibt, bildet die Betriebsuntersagung durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde den Schlusspunkt. Soll heißen, die Betriebserlaubnis erlischt.

Das Problem bei der Vorstellung des Fahrzeugs in der Werkstatt ist jedoch, dass sich ein Mangel nicht immer innerhalb weniger Minuten oder sogar am selben Tag beseitigen lässt. Die Kosten für An- und Abreise, von der Zeit ganz abgesehen, erstattet niemand. Und ob es für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug gibt hängt vom Händler beziehungsweise der Werkstatt ab. So kann es auch schnell passieren, dass dafür zwei halbe Tage inklusive An- und Abreise verloren gehen, nur, weil der Hersteller einen Fehler gemacht hat. Ärgerlich? Ja. Zu verhindern? Nein.