Opel trifft derzeit ein eher ungewöhnlicher Rückruf, der nicht Fahrzeuge direkt, sondern nur deren zugehörige Papiere betrifft. Im aktuellen Fall das sogenannte CoC-Dokument (Certificate of Conformity). Das wird in der EU jedem Neuwagen beigelegt und dokumentiert mit den darin enthaltenen Daten, dass das Auto auch dem genehmigten Typ entspricht. Diese Konformitätsbescheinigung heißt bei in Deutschland ausgelieferten Fahrzeugen in der Regel EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Falsche Basisdaten eingetragen
Die CoC-Papiere dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben und die für die Zulassung nötig sind. Unter anderem sind darin auch die für das Fahrzeug zulässigen Felgengrößen inklusive der zulässigen Einpresstiefen (ET) hinterlegt. Ist die Einpresstiefe der verbauten Felgen zu niedrig, kann es dazu kommen, dass der Reifen außen am Radhaus schleift. Bei zu hoher Einpresstiefe kann die Freigängigkeit der Bremse eingeschränkt sein. Als Ausgleichsmaßnahme können Spurplatten oder Distanzscheiben montiert werden. Die CoC-Angaben zur Einpresstiefe kommen also immer dann zum Tragen, wenn am Fahrzeug von der Serie abweichende Felgen montiert werden sollen.

Und genau das führt uns zurück zum Rückruf für den Opel Grandland X. In den CoC-Papieren von weltweit 11.813 Fahrzeugen aus dem Bauzeitraum von 2020 bis 2022 steht nämlich eine falsche Einpresstiefe. In Deutschland sind davon laut Kraftfahrt Bundesamt 4.316 Autos betroffen. Beim KBA läuft der Rückruf unter der Referenznummer 011986, bei Opel wird er unter dem Code O8J geführt.
Für neue CoC-Papiere muss der Grandland X natürlich nicht in die Werkstatt. Opel ermittelt alle betroffenen Halter und händigt diesen neuen CoC-Papiere aus.