Rote Straßen-Markierung in Spanien: Besser nicht drüberfahren

Rote Straßen-Markierung in Spanien
Besser nicht drüberfahren

Spanien roter Mittelstreifen
Foto: Junta de Andalucia

Die Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) hat damit begonnen, bestimmte Straßenabschnitte neben der klassischen weißen durchgezogenen Linie zusätzlich mit einer roten durchgezogenen Linie zu markieren. Diese auffällige Markierung weist auf besonders gefährliche Stellen hin, an denen ein Überholen strikt verboten ist.

Die DGT hat diese neue Markierung seit über einem Jahr auf verschiedenen Landstraßen, unter anderem auf der Straße A-355 nahe der Stadt Coín in der Provinz Málaga getestet. Auf diesem Abschnitt kamen allein im Jahr 2023 zehn Personen ums Leben, weshalb er volkstümlich als "Straße der Angst" bezeichnet wird. Ausschlaggebend für die Auswahl der Teststrecken waren statistische Analysen zur Unfallhäufigkeit und zum Verhalten der Autofahrer.

Achtung, Überholen kostet richtig Geld

Ziel der neuen roten Linie ist, Autofahrer verstärkt auf die erhöhte Gefahr in diesen Abschnitten hinzuweisen und dadurch die Zahl der Unfälle deutlich zu reduzieren. Zusätzlich werden nach Angaben des königlichen spanische Automobilclub (Real Automóvil Club de España/RACE) "pädagogische Radargeräte" sowie digitale Hinweistafeln installiert. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass auffällig gefärbte Markierungen die Aufmerksamkeit der Fahrer wirksam erhöhen und zu weniger Unfällen führen können.

Der RACE weist ausdrücklich darauf hin, dass jede durchgezogene Linie, unabhängig von der Farbe, grundsätzlich ein Überholverbot bedeutet. Fahrer, die diese Regel missachten und trotz Verbot überholen, müssen mit hohen Strafen rechnen: Laut Verkehrsordnung drohen Bußgelder von bis zu 400 Euro sowie der Verlust von vier Punkten im Führerschein. Allerdings gibt es fünf Ausnahmefälle, in denen das Überholen trotz durchgezogener Linie erlaubt ist:

  • Beim Überholen von Radfahrern
  • Beim Überholen von Mofas
  • Beim Überholen von Fußgängern, Tieren oder Fahrzeugen mit tierischem Antrieb
  • Beim Überholen eines auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeugs
  • Beim Umfahren von Hindernissen oder anderen Elementen auf der Fahrbahn