Die Szenerie kennt jeder Autofahrer auf einer deutschen Autobahn: Die rechte Spur ist frei und auf der mittleren Spur und auch oftmals auf der ganz linken Fahrbahn sind Pkw durchgehend unterwegs – ohne nach rechts zu wechseln. Für die herannahenden schnelleren Fahrer und Fahrerinnen ein Ärgernis. Die Polizei in Pforzheim hat sich gemüßigt gefühlt in einem Posting auf Social Media, sich direkt an die "Mittelspurschleicher" zu wenden.
"Liebe Mittelspurschleicher, wir müssen reden … Ihr kennt das: Ihr fahrt gemütlich auf der Mittelspur, die Sonne scheint, das Radio spielt euren Lieblingssong, und plötzlich – diese Lichthupe von hinten! "Was ist denn los? Bin ich nicht der König der Mitte?" denken sich vermutlich viele. Aber hier ein kleiner Spoiler: Die Mittelspur ist nicht euer persönlicher Thron. Es gilt:
Rechts ist KEIN Bermuda-Dreieck – ja, ihr geht hier nicht verloren.
Links ist NICHT nur für Rennfahrer mit Hang zur Selbstdarstellung.
Und die Mitte? Naja … sie ist ein Platz, den man verlässt, wenn rechts frei ist.
Liebe Mittelspurschleicher, ihr seid so etwas wie das schlechte WLAN auf der Autobahn: Jeder wünscht sich, ihr wärt schneller, aber stattdessen hängt wegen euch der ganze Verkehr. Deshalb unser Aufruf: Gönnt der Mittelspur mal eine Pause! Nehmt all euren Mut zusammen, setzt den Blinker und entdeckt das Mysterium der rechten Spur. Ihr werdet überrascht sein – sie ist tatsächlich befahrbar."
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ist teuer
Neben dem Appell der Polizei ist das Rechtsfahrgebot in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in §2 angeordnet: "(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."
Damit möchte der Gesetzgeber einen reibungslosen Verkehrsfluss erreichen und den Verkehr sicherer machen. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kostet 80 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Aber es gibt Ausnahmen, die Autofahrer kennen sollten. Die StVO schränkt im §7 ein: (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
Die Ausnahmen
Bedeutet: Grundsätzlich muss auf mehr- oder dreispurigen Straßen rechts gefahren werden. Der mittlere Fahrstreifen bei dreispurigen Straßen darf dann durchgängig befahren werden, wenn auf der rechten Fahrbahn hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Hier haben Gerichte in der Vergangenheit entschieden: Ist der nächste Überholvorgang absehbar, brauchen die Fahrerinnen oder Fahrer, die auf der mittleren Spur unterwegs sind, nicht sofort einscheren. Indes gilt: Könnte die rechte Spur deutlich länger als 20 Sekunden ohne einen Überholvorgang befahren werden, muss man auf diese Spur wechseln. Bei einem Tempo von 100 km/h sind das rund 560 Meter. Bei Fahrbahnen mit mehr als drei Fahrstreifen gilt die zweite Spur von rechts. Übrigens: Der linke Fahrstreifen auf einer Autobahn mit mindestens drei Spuren ist für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie für Gespanne tabu.
Und wie sieht es mit dem Rechtsfahrgebot innerorts aus? Auch hier gilt es, möglichst weit rechts zu fahren. Aber: Kfz bis 3,5 Tonnen dürfen bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Spur frei wählen und sogar rechts schneller als links fahren. Die Ausnahme stellen Autobahnen innerorts dar. Übrigens 2.0: Das Rechtsfahrgebot gilt auch in Kreisverkehren und in Einbahnstraßen.
In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen die Irrtümer im Straßenverkehr.