Was sagt der Gesetzgeber zur Nutzung von Blitzer-Warnern?
Der Gesetzgeber hat eine sehr eindeutige Ansicht zu diesen Geräten, die er im § 23 Abs. 1 C der StVO zum Ausdruck bringt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."
Ist das Mitführen der Geräte bereits untersagt?
Das ist der kuriose Aspekt am Gesetz: Der Besitz ist nicht untersagt, nur der Einsatz der technischen Hilfsmittel. Kurzum: In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Tempokontrollen untersagt. Bei Navigationsgeräten, die über die Blitzerwarner-Funktion verfügen, muss in den Einstellungen dieser Dienst deaktiviert werden – was in der Regel bei allen Geräten möglich ist. Bei Applikationen auf dem Smartphone verlangt der Gesetzgeber hingegen, dass man die Apps nicht nutzt.
Wie hoch sind die Strafen bei der Nutzung der Blitzer-Warner?
Die Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Heißt: Wer beim Schummeln erwischt wird, der muss mit einer Geldbuße von 75 Euro rechnen und mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Darf ich andere Verkehrsteilnehmer aktiv warnen?
Auch hier wird es kurios: Es ist nämlich nicht verboten, wenn man aktiv die Verkehrsteilnehmer auf Radarkontrollen hinweist. So ist es erlaubt, "andere Autofahrer vor Geschwindigkeitskontrollen zu warnen, allerdings nur durch Handzeichen oder Schilder − die Lichthupe darf dazu nicht verwendet werden", sagt Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de. Diese Einschränkung besteht, weil die Lichthupe nur für die Warnung vor Gefahrenstellen eingesetzt werden soll und dazu zählt eine Radarfalle nicht.

Fahrzeugdurchsuchung? Wenn der Anfangsverdacht eines Blitzerwarners gegeben ist, dann haben die Ordnungshüter einen gewissen Spielraum.
Darf mich die Polizei nach einem Blitzer-Warner durchsuchen?
Wenn der Anfangsverdacht gegeben ist, dann haben die Ordnungshüter einen gewissen Spielraum. Nur wann liegt dieser Anfangsverdacht vor? Diese Frage wird oft gestellt und lässt sich folgendermaßen beantworten: Kann die Polizei bei einer Verkehrskontrolle erkennen, dass eine Blitzer-App aktiv ist oder ein Blitzer-Warner sichtbar im Fahrzeug montiert ist, dann liegt der Verdacht auf der Hand. Wie der ADAC berichtet, darf die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich sei, dürfe bezweifelt werden. Denn diese Geräte erfüllten vorrangig andere Funktionen; entsprechende Maßnahmen seien wohl eher nicht verhältnismäßig, so der Automobilclub.
Kann ich mich weigern, mein Smartphone herauszugeben?
Das hängt vom offensichtlichen Tatverdacht ab. Die bloße Vermutung reicht nicht aus, damit die Polizei auf die Herausgabe des Smartphones drängen darf. Ist bei einer Polizeikontrolle die Blitzer-App nicht offensichtlich erkennbar und somit kein begründeter Tatverdacht gegeben, darf die Polizei Ihr Handy nicht einfach beschlagnahmen und durchsuchen. Fordert der Ordnungshüter dennoch Ihr Smartphone, können Sie das vorerst verweigern, da hierfür ein Beschluss nötig ist. Auch bei der Frage nach der Warnapp oder beim Vorwurf sollten Sie so wenig wie möglich reden; mehr als die Personalien muss man nicht mitteilen.
Wenn man die Blitzer-Warner nutzt, ist die Gefahr hoch, dabei erwischt zu werden?
Auch wenn nur wenige beim Schummeln erwischt werden, sollten sich Autofahrer bei der Nutzung der Blitzer-Warner nicht zu sicher fühlen. Die Zahlen können hier einen falschen Eindruck vermitteln: "Während 2022 vom Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 2.430.685 Geschwindigkeitsverstöße registriert wurden, die zu Eintragungen in das Fahreignungsregister führten, wurden im gleichen Zeitraum lediglich 2.239 Autofahrer bei der Nutzung von Radarwarngeräten erwischt", sagt Geblitzt.de-Partneranwalt Christian Marnitz. "Das liegt daran, dass die Behörden die rechtswidrige Nutzung schwer nachweisen können. Die Geräte sind oft gut versteckt und nur schwer zu erkennen. Darüber hinaus darf die Polizei das Wageninnere nicht ohne Anfangsverdacht durchsuchen, was die Entdeckung erschwert. Ich gehe davon aus, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist." Das bestätigt auch der Digitalverband Bitkom mit einer Umfrage aus dem Jahr 2022. Demnach nutzen 49 Prozent der Auto- und Motorradfahrer einen der verschiedenen Dienste am Markt.
Darf der Beifahrer die Apps nutzen?
Bis vor wenigen Jahren war das noch eine Grauzone im deutschen Recht. Doch diese Lücke wurde durch ein OLG-Urteil geschlossen (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23). Darin heißt es, dass ein solcher Verstoß nicht voraussetzt, dass die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen vom Fahrzeugführer selbst aktiviert worden ist. Kurzum: Alle Insassen im Auto dürfen keine Blitzer-Apps, Radarwarner oder ähnliche Systeme mehr bedienen.
Gibt es eine legale Nutzung der Warner?
Rechtlich unproblematisch ist es, wenn sich Autofahrer vor Fahrtantritt oder während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App informieren. Genauso unbedenklich ist es, wenn man die Informationen zu den Blitzern über entsprechende Internetseiten oder über die sozialen Medien bezieht. Aber einen Zettel mit den genauen Blitzerstandorten dann ans Armaturenbrett kleben, könnte im Falle einer Kontrolle ein juristisches Nachspiel haben. Das ist wieder eine dieser Grauzonen im Recht und hängt von der Auslegung der Ordnungshüter beziehungsweise von den Gerichten ab – je nachdem, wo man sich in Deutschland befindet.
Sind Radarwarner im Ausland erlaubt?
Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll. Zugegeben, eine Empfehlung ist noch keine Einigung, doch darauf sollte man nicht bauen. Auch wenn es bislang bei unseren Nachbarn keine einheitliche Regelung gibt, lässt sich eines festhalten: Viele Länder in Europa untersagen ebenfalls die Nutzung. Daher sollte man sich vor Fahrtantritt über die Regeln in dem betreffenden Land informieren. Denn die Bußgelder können vielerorts höher ausfallen als bei uns. In den Niederlanden zum Beispiel setzt die Strafe bei 430 Euro an, in Italien bei 800 Euro. Schlimmer sieht es in Griechenland aus. Hier sind bis zu 2.000 Euro fällig – und ein Fahrverbot von 30 Tagen. In Luxemburg und Belgien kann sogar ein Gefängnisaufenthalt von mehreren Monaten drohen.
Welche Blitzer-Warner gibt es?
Höchst illegal sind die Radarwarner, welche die Umgebung nach Laser- und Radarstrahlen absuchen. Das Gerät (ab 100 Euro) meldet sich mit einem Signal oder stört sofort die Messung, wenn eine Radarfalle in der Nähe ist. Daneben sind GPS-basierte Radarwarner (ab 40 Euro) erhältlich, in deren Datenbank die Koordinaten von Blitzern abgespeichert sind und die Alarm schlagen, wenn man sich einem dieser gespeicherten Standorte nähert. Ähnlich funktionieren die Smartphone-Apps oder Erweiterungen in Navigationssystemen. Diese Applikationen enthalten Karten, auf denen die bundesweit rund 4.500 stationären Anlagen als POI (Point of Interest) vermerkt sind und die ständig aktualisiert werden. Da gerade die Smartphone-Apps zudem auf eine Community setzen, können auch mobile Blitzer erfasst werden, indem die User sie melden. Der Download der App ist meist kostenlos, jedoch gibt es auch Erweiterungen mit zusätzlichen Funktionen, die kostenpflichtig sind.
Wie genau arbeiten die Blitzer-Warner?
Eine komplett verlässliche Hilfe bieten die illegalen Blitzerwarner auch nicht. Geräte, die nach Laser- oder Radarstrahlen suchen, sind zum Beispiel bei Induktionsschleifen im Asphalt oder Lichtschranken machtlos. Bei den Anwendungen, die auf Datenbanken und aktive Unterstützung der User setzen, stellt sich die Frage, wie gut die elektronischen Karteikästen gepflegt wurden oder wie arbeitswillig die Gesellschaft der Nutzer ist. Der beste Tipp ist somit immer noch: Wer kein Knöllchen riskieren will, sollte nicht schneller als erlaubt fahren.