Angesichts der steigenden Energiepreise zeigt sich der Bundesfinanzminister offen für eine weitere Erhöhung der Pendlerpauschale. Auf Twitter schrieb der FDP-Politiker: "Die vielen Menschen, die täglich zur Arbeit pendeln, treffen die hohen Energiekosten besonders. Wenn alle in der Koalition dieses Problem ernst nehmen, bin ich offen dafür, die #Pendlerpauschale ab 2023 deutlich zu erhöhen – ab dem 1. Kilometer und nicht nur für Fernpendler."
Bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 hatte die Bundesregierung die Pendlerpauschale von 35 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Die Pendlerpauschale heißt offiziell Entfernungspauschale. Arbeitnehmer dürfen sie an den Tagen ansetzen, an denen sie zur Arbeit fahren. Das Finanzamt berücksichtigt dabei die vollen Kilometer der einfachen Entfernung, womit Hin- und Rückfahrt abgegolten sind. Die Pendlerpauschale ist auf jährlich 4.500 Euro begrenzt, es sei denn der Arbeitnehmer kann glaubhaft darstellen, dass seine Aufwendungen höher waren.
Erhöhung im Rahmen des Klimapakets
Seit 2004 betrug die Entfernungspauschale 30 Cent pro Kilometer. Dann beschloss die Bundesregierung das Klimapaket und erhöhte in diesem Rahmen die Pauschale ab dem 21. Kilometer für die Jahre 2021 bis 2023 auf 35 und für die Jahre 2024 bis 2026 auf 38 Cent. Geringverdiener bekommen in der Zeit zwischen 2021 und 2026 zusätzlich eine Mobilitätsprämie gemäß §§ 101 bis 109 Einkommensteuergesetz: Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, erhalten eine um 14 Prozent erhöhte Pauschale. Die aus einer Koalition von SPD, Grünen und FDP bestehende Bundesregierung hat somit jetzt die Erhöhung von 35 auf 38 Cent einfach um zwei Jahre vorgezogen.
Wer beispielsweise nach Abzug von Urlaub an 200 Tagen im Jahr zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeit 50 Kilometer einfach zurücklegt, bekam bisher 3.500 Euro (50 km x 0,35 Cent x 200 Tage) angerechnet. Nach der neuen Regelung gibt es ab diesem Jahr eine Anrechnung in Höhe von 3.800 Euro (50 km x 0,38 Cent x 200 Tage) – also 300 Euro mehr als bisher. Die zum Ausgleich sozialer Ungleichheiten gedachte Mobilitätsprämie hätte 2021 in diesem Fall 490 Euro betragen, jetzt steigt sie wegen der höheren Bemessungsgrundlage auf 532 Euro – macht bei diesem konkreten Beispiel 42 Euro mehr als bisher. Der Steuerpflichtige bekommt seinen Pendlerpauschalbetrag nicht überwiesen oder ausgezahlt – durch die Pauschale verringert sich sein Einkommen und somit seine Steuerlast.
Grüne halten Subvention für umweltschädlich
Die Grünen trugen die Erhöhung der Pendlerpauschale zwar mit – aber aus ihrer Sicht handelt es sich dabei um eine umweltschädliche Subvention. Außerdem bemängeln sie, dass eher Menschen mit hohen Einkommen von einer Pendlerpauschale profitieren, da Personen mit einem niedrigen Einkommen ohnehin deutlich geringere Steuern zahlen müssen. Ähnlich sieht es der VCD (Verkehrsclub Deutschland), der eine komplette Umstellung der Entfernungspauschale auf ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld fordert.