Neue Winterreifen-Vorschrift mit Alpine-Logo

Neue Winterreifen-Vorschrift ab 1. Oktober
Achtung, diese Reifen sind seit heute verboten

Dieses Symbol zeigt ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte.

Punkte in Flensburg drohen

Damit läuft zum 30. September 2024 die Übergangsfrist für Autoreifen mit der Kennzeichnung "M+S" (Matsch und Schnee) aus. Wer nach dem Stichtag M+S-Reifen benutzt, verstößt gegen den § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort ist unter Punkt 4.2. das Alpine-Piktogramm niedergeschrieben, in 4a.1. der Ablauf der M+S-Reifen. Ausnahme, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, solange "M+S"-Reifen noch in einem guten Zustand sind, können diese weiter verwendet werden, solange keine winterlichen Wetterbedingungen vorherrschen. Seit 2018 dürfen "M+S"-Reifen nicht mehr hergestellt und in den Verkauf gebracht werden.

In Deutschland schreibt die Straßenverkehrsordnung in § 2 eine situative Winterreifenpflicht vor. Demnach darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann gefahren werden, wenn alle Räder mit Reifen ausgestattet sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Die gängige Faustregel "Oktober bis Ostern" (O bis O) für den Zeitraum der Winterreifen-Nutzung hat jedoch keine rechtliche Bindung.

In der Fotoshow zeigen wir Ihnen die winterspezifischen Bußgelder.