Dieses Symbol zeigt ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte.
Punkte in Flensburg drohen
Damit läuft zum 30. September 2024 die Übergangsfrist für Autoreifen mit der Kennzeichnung "M+S" (Matsch und Schnee) aus. Wer nach dem Stichtag M+S-Reifen benutzt, verstößt gegen den § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort ist unter Punkt 4.2. das Alpine-Piktogramm niedergeschrieben, in 4a.1. der Ablauf der M+S-Reifen. Ausnahme, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, solange "M+S"-Reifen noch in einem guten Zustand sind, können diese weiter verwendet werden, solange keine winterlichen Wetterbedingungen vorherrschen. Seit 2018 dürfen "M+S"-Reifen nicht mehr hergestellt und in den Verkauf gebracht werden.
In Deutschland schreibt die Straßenverkehrsordnung in § 2 eine situative Winterreifenpflicht vor. Demnach darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann gefahren werden, wenn alle Räder mit Reifen ausgestattet sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Die gängige Faustregel "Oktober bis Ostern" (O bis O) für den Zeitraum der Winterreifen-Nutzung hat jedoch keine rechtliche Bindung.
In der Fotoshow zeigen wir Ihnen die winterspezifischen Bußgelder.