Neue Regelungen für Heckträger in Italien: Bis zu 300 € Bußgeld

Achtung beim Rad- und Ski-Ttransport in Italien
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Neues Gesetz regelt Warntafel-Vorschrift

Fahrradträger mit Warntafel © swissmediavision via Getty Images 44 Bilder

Für Autofahrer hat sich die Gesetzeslage im Hinblick auf Warntafeln für herausragende Ladung geändert. Das betrifft besonders auch den Transport von Fahrrädern und Skiern.

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Rückwirkend zum 1. Januar 2025 hat Italien die Vorschrift zur Nutzung von reflektierenden rot-weißen Warntafeln bei Fahrrad-Heckträgern gelockert. Ein neues Dekret des italienischen Verkehrsministeriums vom 21. Januar 2025 ermöglicht eine einfachere Handhabung für Autofahrer und schafft Klarheit über die Anforderungen. Besonders betroffen sind Trägersysteme, die auf der Anhängerkupplung montiert werden.

Bislang mussten Autofahrer in Italien an Fahrradträgern reflektierende Warntafeln oder Wiederholungskennzeichen (drittes Nummernschild) anbringen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Pflicht entfällt nun für Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert sind. Stattdessen reicht es aus, das originale Fahrzeugkennzeichen gut sichtbar am Träger anzubringen. Zusätzlich müssen die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen des Trägers den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und alle Funktionen der Fahrzeugbeleuchtung replizieren.

Neue Regelungen im Überblick:

  • Keine reflektierenden Warntafeln oder Wiederholungskennzeichen erforderlich.
  • Sichtbares originales Fahrzeugkennzeichen ist ausreichend.
  • Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen des Trägers müssen funktionsfähig und gesetzeskonform sein.

Die Lockerung gilt ausschließlich für Träger auf der Anhängerkupplung. Systeme, die an der Hecktür oder Kofferraumklappe befestigt sind, unterliegen weiterhin den bisherigen Regelungen. In solchen Fällen müssen reflektierende Markierungen oder zusätzliche Schilder angebracht werden, wenn Kennzeichen oder Beleuchtung verdeckt sind.

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Sicherheitsanforderungen und Einschränkungen

Unabhängig von den Lockerungen bleiben einige Sicherheitsanforderungen bestehen. Alle Licht- und Signaleinrichtungen des Fahrzeugs, wie Blinker, Bremslichter und Rückleuchten, müssen durch den Träger vollständig repliziert werden. Außerdem darf der Fahrradträger die Fahrzeugbreite um maximal 30 Zentimeter pro Seite überschreiten. Überstehende Ladung muss weiterhin gekennzeichnet werden.

Das Dekret betrifft Fahrzeuge der Kategorien M1 (Personenkraftwagen, SUV und Wohnmobile) sowie N1 (leichte Nutzfahrzeuge). Die Regelung gilt gleichermaßen für italienische und ausländische Fahrzeuge. Touristen sollten darauf achten, dass ihre Fahrradträger diesen Anforderungen entsprechen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

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Bußgelder und Konsequenzen

Die bisherigen Bußgelder von bis zu 345 Euro für fehlende oder falsch angebrachte Warntafeln entfallen für Träger auf Anhängerkupplungen. Ab 2025 drohen jedoch Strafen zwischen 100 und 300 Euro, wenn Beleuchtungs- oder Kennzeichenvorrichtungen fehlen oder nicht korrekt funktionieren. Schwere Verstöße können zusätzlich mit Punkten im italienischen Verkehrssünderregister geahndet werden.

Fazit

Die neuen Regelungen erleichtern die Nutzung von Fahrradträgern auf der Anhängerkupplung erheblich. Sie konzentrieren sich auf die Verkehrssicherheit durch ordnungsgemäße Beleuchtung und Kennzeichenmontage, während die Verpflichtung zur Nutzung von Warntafeln entfällt. Autofahrer sollten sich dennoch vergewissern, dass ihre Trägersysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Dekret wurde im italienischen Gesetzesblatt Nr. 1621/2025 veröffentlicht und ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

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