Bereits seit Jahren sind Notbremsassistenten für Lkw vorgeschrieben, um unter anderem schwere Auffahrunfälle zu vermeiden bzw. abzumildern. Allerdings entsprechend diese Systeme nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. So schrieb bisher die UN-Regelung unter anderem vor, dass eine Lkw automatisch das Tempo um 20 km/h drosseln muss, wenn ein vor ihm stehendes Fahrzeug erkannt wurde.
Stärkerer Bremseingriff
Mit der neuen Regelung müssen die Unfallvermeidungssysteme bis zur Maximalgeschwindigkeit – 90 km/h – funktionieren. Das Kollisionstempo darf nicht mehr als 42 km/h betragen – ohne Fahrereingriff. Damit werden die verheerenden Unfälle an Stauenden deutlich reduziert.
Untersuchungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats und Unfallauswertungen der BASt zeigen, dass in über der Hälfte dieser schweren Unfälle das getroffene Fahrzeug stand oder zum Stand kam.
Eingeschränkte Abschaltung, Fußgänger-Erkennung bis 20 km/h
Darüber hinaus schränkt die neue Regelung auch die Abschaltbarkeit deutlich ein. So kann der Fahrer das System zwar nach wie vor abschalten, es aktiviert sich jedoch automatisch nach 15 Minuten erneut. "Eine dauerhafte Fahrt ohne Assistenz ist nur noch in Ausnahmefällen möglich", heißt es von Seiten der BASt, ohne konkreter zu werden.
Als weitere Vorgabe müssen die Assistenzsysteme erstmals auch auf Fußgänger reagieren und Unfälle bis zu einem Tempo von 20 km/h vermeiden können. Somit wird der Notbremsassistent erstmals auch auf den urbanen Bereich erweitert.
Regelung muss noch in EU-Gesetz umgewandelt werden
Auch die Optimierung der Lkw auf spezifische Testszenarien wird durch die Regelung eingeschränkt, zudem erfordern sie "auch viel robustere und in realistischen Situationen arbeitende Systeme". So erlaubt sie auch viel stärkere automatische Bremsungen, auch ohne vorherige Gefahrenwarnung für den Fahrer.
Alle Änderungen gelten für neu entwickelte Fahrzeuge ab September 2025, ab September 2028 dürfen dann keine nicht konformen Fahrzeuge mehr neu zugelassen werden. Diese internationalen Regelungen müssen in einem weiteren Schritt in verbindliches EU-Recht umgesetzt werden. Fahrzeughersteller können diese neuen Anforderungen grundsätzlich ab Inkrafttreten auf UN-Ebene anwenden und somit freiwillig früher (ab spätestens Februar 2023) verbesserte Systeme auf den Markt bringen.
Notbremsassistenten sind abhängig von der Fahrzeugkategorie und -bauart schrittweise seit November 2013 EU-weit eingeführt worden. Seit November 2018 ist diese Einführung abgeschlossen, d.h. Notbremsassistenten sind seitdem EU-weit für bestimmte Lkw und Busse (Neufahrzeuge und neue Typen) verpflichtend vorgeschrieben.
P.S. Welche Assistenzsysteme ab 2022 in Pkw vorgeschrieben sind, sehen Sie in unserer Fotoshow.