Auch nach Corona: Mitführpflicht für Mund-Nasen-Schutz geplant

Mitführpflicht für Mund-Nasen-Schutz geplant
Maske obligatorisch wie Warnweste

Autofahrer in Deutschland könnten künftig dazu verpflichtet werden, zwei Masken in ihrem Fahrzeug dabei zu haben. Eine entsprechende geplante Mitführpflicht gehe aus einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages hervor, die der Zeitung vorliege.

Das Verkehrsministerium prüfe, bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorzuschlagen.

Corona-Maske im Auto
Patrick Lang

Bußgeld von 15 Euro geplant

Laut "Saarbrücker Zeitung" will sich das Ministerium an den Regelungen für Warnwesten orientieren. Auch für sie gilt eine Mitführpflicht, Verstöße können dann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden. In der Stellungnahme heißt es, eine solche Vorgabe sei schneller umzusetzen, als Masken für den Verbandskasten vorzuschreiben.

Der ADAC sieht eine Mitführpflicht von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie eher kritisch. "Regelungen finden dann die Akzeptanz der Menschen, wenn sie nachvollziehbar sind und der Regelungsbedarf erkennbar ist", sagte eine ADAC-Sprecherin. Während der Pandemie werde die Maske notwendigerweise von den Menschen mitgeführt, weil sie diese spätestens beim Tanken oder beim Einkaufen benötigen. Nach Bewältigung der Pandemie erschließe sich der Sinn dagegen kaum.