Das bedeutet der 8-Punkte-Plan für Sie: Dienstwagen, Steuer und Förderung

Koalition zu Dienstwagen, Steuer, Maut und Förderung
Das bedeutet der 8-Punkte-Elektro-Plan für Sie

In diesem Artikel:
  • 1. Höhere Preisgrenze bei der Förderung von Dienstwagen
  • 2. Einführung einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
  • 3. Verlängerte Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
  • 4. Zielgerichtete Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
  • 5. Unterstützung für Plug-In-Hybride und Range-Extender
  • 6. Ausbau und Finanzierung des Ladenetzes
  • 7. Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw über 2026 hinaus
  • 8. Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur für Nutzfahrzeuge

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Koalitionsvertrag der Elektromobilität. Mit einem 8-Punkte-Plan will die neue Regierung den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge beschleunigen – ohne dabei auf gesetzliche Quoten zu setzen. Stattdessen verfolgt die Koalition einen technologieoffenen Ansatz.

Was genau bedeutet das für Verbraucher, Autofahrer und Unternehmen? Welche Maßnahmen sind konkret geplant – und wer profitiert davon? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Höhere Preisgrenze bei der Förderung von Dienstwagen

Die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen wird deutlich ausgeweitet. Künftig soll die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung bis zu einem Listenpreis von 100.000 Euro gelten – bislang lag die Grenze bei 70.000 Euro. Das bedeutet: Teurere Elektrofahrzeuge können künftig steuerlich attraktiver genutzt werden.

Für wen ist das relevant?

Von dieser Maßnahme profitieren insbesondere Unternehmen und Selbstständige, die elektrisch betriebene Dienstwagen in ihrer Fahrzeugflotte einsetzen. Auch für Angestellte, denen ein Elektroauto als Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, verbessert sich die steuerliche Behandlung spürbar.

2. Einführung einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge

Käufer von Elektroautos sollen künftig zusätzlich steuerlich profitieren: Eine Sonderabschreibung ist vorgesehen. Damit wird es möglich, die Anschaffungskosten schneller und in größerem Umfang steuerlich geltend zu machen.

Für wen ist das relevant?

Die Sonderabschreibung richtet sich vor allem an gewerbliche Käuferinnen und Käufer – etwa mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Selbstständige –, die in elektrische Fahrzeuge investieren und diese zügig abschreiben wollen.

3. Verlängerte Kfz-Steuerbefreiung bis 2035

Die neue Koalition will die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 verlängern. Ursprünglich war ein Ende dieser Regelung für 2030 vorgesehen.

Für wen ist das relevant?

Diese Maßnahme bietet sowohl privaten als auch gewerblichen Fahrzeughaltern einen langfristigen finanziellen Anreiz. Besonders attraktiv ist sie für Käuferinnen und Käufer, die ein E-Auto langfristig nutzen wollen und dabei von laufend niedrigen Betriebskosten profitieren möchten.

4. Zielgerichtete Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen

Aus dem EU-Klimasozialfonds soll ein Förderprogramm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aufgelegt werden. Ziel ist es, auch einkommensschwächeren Gruppen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.

Für wen ist das relevant?

Diese Förderung richtet sich an Menschen mit begrenztem finanziellem Spielraum, etwa Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner oder Geringverdienende, für die der Kauf eines E-Autos bislang nicht realisierbar war. Damit wird erstmals eine sozial ausgewogene Förderung angestrebt.

5. Unterstützung für Plug-In-Hybride und Range-Extender

Die neue Bundesregierung plant auch eine gezielte Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREVs). Dazu soll auf europäischer Ebene eine entsprechende Regulierung angestoßen werden.

Für wen ist das relevant?

Diese Maßnahme ist besonders interessant für Menschen, die regelmäßig lange Strecken zurücklegen und auf eine hohe Reichweite angewiesen sind. Auch für jene, die den Wechsel zu einem reinen Elektrofahrzeug noch scheuen, können PHEVs und EREVs eine praktikable Zwischenlösung darstellen.

6. Ausbau und Finanzierung des Ladenetzes

Ein zentrales Ziel ist der beschleunigte Ausbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladenetzes. Dies betrifft sowohl PKW als auch LKW, einschließlich des Schnellladens. Auch das gewerbliche Depotladen soll stärker gefördert werden.

Für wen ist das relevant?

Ein dichteres und zuverlässigeres Ladenetz verbessert die Alltagstauglichkeit von E-Autos für alle Nutzerinnen und Nutzer. Unternehmen mit größeren Fahrzeugflotten, wie etwa im Handwerk oder in der Logistik, profitieren darüber hinaus von einer gezielten Unterstützung beim Aufbau eigener Ladeinfrastruktur.

7. Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw über 2026 hinaus

Bereits heute sind emissionsfreie Lkw von der Lkw-Maut befreit – allerdings nur bis Ende 2026. Diese Befreiung soll nun über das Jahr 2026 hinaus verlängert werden, ein konkreter neuer Endzeitpunkt wird im Vertrag noch nicht genannt.

Für wen ist das relevant?

Vor allem Speditionsunternehmen, Logistikdienstleister und andere Akteure im gewerblichen Güterverkehr können durch diese Regelung spürbar Kosten sparen. Die Verlängerung der Mautbefreiung schafft darüber hinaus Planungs- und Investitionssicherheit für Betriebe, die auf emissionsfreie Lkw umstellen wollen.

8. Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur für Nutzfahrzeuge

Neben Batterieantrieben soll auch die Wasserstofftechnologie gezielt gefördert werden. Geplant ist der Ausbau einer Ladeinfrastruktur für Wasserstoff-Nutzfahrzeuge. Auch dies ist Teil des technologieoffenen Ansatzes der Regierung.

Für wen ist das relevant?

Diese Maßnahme richtet sich vor allem an Unternehmen im Schwerlast- und Fernverkehr, für die Wasserstoffantriebe aufgrund ihrer Reichweite und kurzen Betankungszeiten eine sinnvolle Alternative darstellen. Auch für Hersteller und Betreiber entsprechender Fahrzeuge und Tankstellen ist der Infrastrukturausbau ein wichtiges Signal.