Kfz-Versicherungen: Das müssen Sie beim Wechsel beachten

Kfz-Versicherungen wechseln & Geld sparen
Warum gilt 2024 der 2. Dezember als Frist?

In diesem Artikel:
  • Welche Wechselfristen gibt es?
  • Lohnt ein Wechsel überhaupt?
  • Wie sieht ein guter Vertrag aus?
  • Wie lange lohnt die Vollkasko?
  • Nutzen die weichen Tarifmerkmale?
  • Sind Rückstufungen vermeidbar?
  • Ist der SF-Rabatt übertragbar?
  • Sind Dienstwagenrabatte erlaubt?
  • Was bringen Kilometertarife?
  • Gibt es versteckte Preiserhöhungen?
  • Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
  • Wie sollte man kündigen?

Welche Wechselfristen gibt es?

Das Versicherungsjahr endet in der Regel am 31.12. Kündigen kann man mit einer Frist von einem Monat – also bis zum 30. November. In diesem Jahr fällt der Termin allerdings auf einen Samstag, weshalb die Kündigungsfrist ausnahmsweise bis zum 2. Dezember 2024 verlängert wurde.

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung in diesem Jahr wechseln wollen, können Sie verschiedene Versicherungs-Angebote über Vergleichsportale wie Verivox vergleichen: Hier kommen Sie zum Versicherungsvergleich von Verivox.de

Lohnt ein Wechsel überhaupt?

Er kann sich lohnen. Wie unser großer Versicherungsvergleich in auto motor und sport Ausgabe 24/2024 zeigt, wird die Kfz-Versicherung 2025 bis zu 25 Prozent teurer. Die Branche begründet das mit den immens gestiegenen Kosten für Ersatzteile und Reparaturen. Viele Autofahrer werden darüber hinaus bei der Kfz-Haftpflicht höher eingestuft. Ein Mal im Jahr passt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Auto-Typklassen und Regionaleinstufungen neu an. Diese orientieren sich vor allem an der Schaden- und Unfallbilanz der in Deutschland zugelassenen Automodelle sowie der Anzahl und Höhe der Schäden, die Autofahrer in den einzelnen Regionen verursachen. Für rund 7,1 Millionen Autofahrer wird es wegen einer höheren Typklassen-Einstufung im kommenden Jahr deshalb teurer. Mit entscheidend bei der Preisgestaltung der Versicherungspolice sind außerdem die Regionalklassen und damit der Ort, an dem Sie Ihr Fahrzeug angemeldet haben. Wie sich die Regionalklassen 2025 entwickeln, erfahren Sie hier. 

Weitere Kostentreiber aber auch mögliche Sparpotenziale decken wir in unserem Versicherungsvergleich mit Verivox auf (auto motor und sport Ausgabe 24/2024). "Trotz notwendiger Preisanpassungen bleiben günstige Tarife für Wechselwillige ein wichtiges Vertriebsinstrument der Versicherer", erklärt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Günstige Preise liegen derzeit im Marktdurchschnitt 28 Prozent unter den Tarifen im mittleren Preissegment."

Wie sieht ein guter Vertrag aus?

Beim Vergleich darf nicht nur der Preis zählen. Oft kommen billige Offerten durch einen Leistungsbeschnitt zustande. Die Redaktion und Marktbeobachter Verivox legten sechs Merkmale fest, die einen guten Vertrag auszeichnen. So fehlt etwa bei den Billigpolicen oft der Verzicht auf Einspruch bei grober Fahrlässigkeit. Noch schlimmer sieht es bei der Neuwertentschädigung aus. Wird das Auto gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, ist häufig nur in den ersten sechs Monaten der Neupreis garantiert – gute Verträge bieten mindestens zwölf Monate lang Schutz. Außerdem sollte der Vertrag eine gute Absicherung bei Marderbissen enthalten, kundenfreundliche Policen zahlen auch die Folgeschäden und nicht nur den zerbissenen Schlauch. Allerdings gibt es bei vielen Versicherungen auch hier Grenzen. Überhaupt kann es bei Tierschäden schnell zu einer Unterdeckung kommen. Oft beschränken sich die Leistungen auf Schäden durch Haarwild – zu wenig, alle Tierarten müssen abgedeckt sein. Ferner ist die Mallorca-Police wichtig, die im Ausland bei Mietwagen geringere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht ausgleicht. Zu guter Letzt ist es ratsam, dass der Vertrag den Rabattschutz beinhaltet. Diese oft kostenpflichtige Leistung (meist ab Schadenfreiheitsklasse 4) verhindert teure Rückstufungen nach Unfällen.

Wie lange lohnt die Vollkasko?

Auch nach vier Jahren kann sich die Vollkasko noch rechnen. Dabei müssen immer individuelle Faktoren wie geringe Fahrleistung, günstige Grundprämie oder hoher Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt werden. Autobesitzer, die nur noch 30 Prozent des Jahresbeitragssatzes bezahlen, können häufig länger die Vollkasko behalten. Auch die jeweilige Auto-Typklasse ist wichtig: Je größer der Unterschied zwischen beiden Typklassen (hohe Teilkasko, niedrige Vollkasko), desto wahrscheinlicher ist es, dass man mit der Vollkasko günstiger fährt.

Nutzen die weichen Tarifmerkmale?

Sie können den Beitrag um bis zu zwei Drittel senken. Mittlerweile bietet die Branche einen bunten Strauß an – rund 50 Nachlässe gibt es. Standard sind Rabatte für Besitzer von Wohnungen, Häusern und Garagen oder Absolventen eines Fahrsicherheitstrainings. Weniger zahlen müssen auch jene, die nach einem Unfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufsuchen. Vorsicht: Diese Leistung lohnt nicht für Neuwagen in der Garantiezeit. Sparen können Sie zudem, wenn Sie ihren Beitrag jährlich im Voraus bezahlen. Zudem spielen Fahrleistung, Alter von Auto und Halter sowie ein eingeschränkter Nutzerkreis eine Rolle: Ledige Neuwagenkäufer zwischen 25 und 70 Jahren mit unter 10.000 Kilometern Jahresfahrleistung kommen günstig weg. Geht es um die weichen Tarifmerkmale, sollte man nicht schummeln. Ein Strafgeld wartet auf jene, die für diese speziellen Nachlässe bewusst falsche Angaben machen. Viele Assekuranzen verlangen dann eine Vertragsstrafe, die leicht einen Jahresbeitrag ausmachen kann.

Sind Rückstufungen vermeidbar?

Gerade wenn es um kleine Schäden geht, ist die Abwicklung über die Versicherung teuer. Günstiger kann es sein, die Reparatur des Gegnerautos selbst zu übernehmen. Ab wann sich das bezahlt macht, steht auf der Jahresrechnung oder muss beim Versicherer erfragt werden. Man kann den Schaden auch von der Assekuranz regulieren lassen und ihn innerhalb von sechs Monaten zurückkaufen. Die Einstufung gilt danach weiterhin als unangetastet.

Wer nach einem selbst verursachten Unfall glaubt, durch Wechsel der Versicherung eine Rückstufung zu vermeiden, irrt sich. Die Versicherungen tauschen sich aus. Somit bekommt der Autofahrer auch beim Wechsel eine schlechtere Einstufung.

Ist der SF-Rabatt übertragbar?

Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) gehört dem Versicherungsnehmer. Er kann ihn für ein Auto aber abgeben, wenn er ihn nicht mehr braucht – etwa an das Kind, Patenkind oder den Enkel. Der Versicherungsvertrag für ein weiteres Fahrzeug, das dem Versicherungsnehmer gehört, bleibt von der Rabattübertragung unberührt.

Sind Dienstwagenrabatte erlaubt?

Wer lange Dienstwagen fährt, verliert seine Rabatte irgendwann. Beim Kauf eines Privatwagens muss man mit den SF-Klassen wieder von vorn anfangen. Das lässt sich vermeiden, wenn Angestellter und Chef eine Vereinbarung treffen, dass die SF-Klassen des Dienstwagens später dem Nutzer zustehen. Dem muss auch die Versicherung des Firmenautos zustimmen, weil sie die Daten des Nutzers zu pflegen hat.

Was bringen Kilometertarife?

Die Pay-as-you-drive-Tarife sollen sich für Wenigfahrer rechnen. Bei bis zu 5.000 Kilometern im Jahr können die fahrleistungsorientierten Verträge günstiger sein – laut Verivox-Analyse mit günstigen Versicherungen am Markt um die 200 Euro.

Gibt es versteckte Preiserhöhungen?

Die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse senkt den Beitrag, doch manchmal nicht so, wie es sein sollte. Versicherte müssen daher auf den sogenannten Vergleichsbeitrag in der Rechnung schauen. Diese Angabe, die einige Anbieter im Kleingedruckten verstecken, zeigt, was zu zahlen wäre, wenn der neue Schadenfreiheitsrabatt schon im Vorjahr gegolten hätte. Ist diese Summe niedriger als der bald zu leistende Beitrag, liegt eine Preiserhöhung vor. Man hat dann ein Sonderkündigungsrecht.

Was ist ein Sonderkündigungsrecht?

Wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht, steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Auch hier gilt eine Frist von vier Wochen. Sollte das Fahrzeug gewechselt werden, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch.

Wie sollte man kündigen?

Die Kfz-Police sollten Sie grundsätzlich immer schriftlich kündigen – nicht per Fax oder E-Mail, sondern per Einschreiben mit Rückantwort. Geben Sie in der Kündigung die Versicherungsnummer und das Autokennzeichen an. Wer unüberlegt kündigt, steht am Ende ohne Police da. Vor dem Wechsel muss der Vertrag mit der neuen Gesellschaft sicher sein. Setzen Sie der alten Assekuranz eine Frist für die Kündigungsbestätigung.

Wenn Sie in diesem Jahr Ihre Kfz-Versicherung noch wechseln wollen, können Sie verschiedene Versicherungs-Angebote über Vergleichsportale wie Verivox vergleichen: Hier kommen Sie zum Versicherungsvergleich von Verivox.de