Dem Konzept zufolge errechnet sich die Kfz-Steuer wie bisher aus dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Also zwei Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum bei Benzinern und 9,50 Euro bei Diesel-Fahrzeugen. Allerdings gewichtet das Gesetz die zweite Komponente der Steuer stärker und differenziert mehr nach der Klimaschädlichkeit. "Hierdurch soll ein stärkerer Anreiz beim Neuwagenkauf hin zu verbrauchsärmeren Antrieben mit niedrigem CO2-Emissionspotenzial ausgehen", heißt es im Entwurf. Dieser hat nun die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Zuvor hatte bereits des Finanzausschuss des Bundestages zugestimmt.
Sparsame Autos erhalten Vergünstigungen
Konkret bedeutet das: Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2021 neu zugelassen werden, werden nach einer CO2-Staffelung besteuert. Pkw, die 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, werden ohne eine Steuersatzerhöhung besteuert. Für 96 bis 115 Gramm CO2 bleibt es bei der bekannten Erhöhung um zwei Euro pro Gramm über dem Grenzwert von 95 Gramm CO2. Entsprechend kostet ein Benziner mit einem Hubraum von 998 ccm und einem CO2-Ausstoß von 114 g/km nach wie vor 58 Euro im Jahr. Also: Sockelbetrag für Hubraum = 20 Euro (10 x 2 Euro), 19 Gramm über dem Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer x zwei Euro = 38 Euro; zusammen 58 Euro.
Bei einem Benziner mit 1.498 ccm Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 145 Gramm CO2 pro Kilometer steigt die Steuer von 130 auf 139 Euro. Teurer wird es zum Beispiel für einen Diesel mit 2.967 ccm Hubraum und 221 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Halter muss künftig 649 statt 537 Euro bezahlen. Auch Hybrid-Fahrzeuge werden entsprechend teurer (Benziner, 2.999 ccm und 200 g/km CO2) würden nach dem neuen Gesetzentwurf 340 statt 270 Euro kosten.
Keine Strafsteuern für PS-Boliden
Gesonderte Strafsteuern für PS-Boliden soll es nicht geben. "Beim nächsten regulären Autokauf soll die Wahl ohne Verbote und Strafabgabe auf ein Produkt fallen, das dem individuellen Bedarf entspricht und zugleich hinsichtlich seines Emissionspotenzials die Voraussetzung schafft, klimaschädliche CO2-Emissionen zu senken", wird in dem Gesetzentwurf von Scholz argumentiert. Ein höherer Kraftstoffverbrauch solle künftig nicht erst an der Tankstelle spürbar werden.
Neben der generellen Kfz-Steuer-Reform hat der Bundesrat eine Verlängerung der bis zu zehnjährigen Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos beschlossen. Diese soll für bis Ende 2025 erstmals zugelassene E-Fahrzeuge und längstens bis Jahresende 2030 gelten. Dies kritisiert die Linkspartei als "großen Fehler", da große und schwere E-Autos einen höheren Stromverbrauch und große Batterien einen größeren Ressourcenverbrauch hätten.