Keine Neuauflage für private Wallbox-Förderung

Wallbox-Förderung der KfW
Jeder dritte Antrag nicht belohnt

Mit der Förderung privater Ladestationen für Elektroautos hatte das Verkehrsministerium zwischen Ende 2020 und Ende 2021 einen wahren Publikumsrenner an den Start gebracht. Klar, denn für viele Autofahrer steht und fällt die Anschaffung eines Elektroautos mit dem Vorhandensein einer eigenen Lade-Möglichkeit. Insgesamt gingen 974.449 Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein. Die abschließende Auswertung des Programms ist allerdings etwas ernüchternd.

Nur 689.980 der knapp eine Million Anträge wurden am Ende mit 900 Euro gefördert – obwohl KfW und Bundesverkehrsministerium den Topf bis zum Ende des Programms auf 800 Millionen Euro aufstockten. Unter dem Strich wurden nur 620 Millionen Euro tatsächlich ausgezahlt. Knapp 285.000 Antragsteller kamen also nicht in den Genuss der Finanzspritze. Warum etwa ein Drittel der Anträge nicht abgerufen wurden hat unterschiedliche Gründe.

Antragsfehler und zu lange Wartezeit

Wie bei allen Förderprogrammen müssen Antragsteller zunächst eine Vielzahl von Unterlagen korrekt ausgefüllt, vollständig und fristgemäß abgeben. Nach dem Bescheid hatte man anschließend nur zwölf Monate Zeit für die Umsetzung. Die musste ein Elektriker übernehmen. Schon installierte Ladepunkte wurden dagegen nicht gefördert.

Die begehrten 900 Euro erhielten Wallboxbesitzer auch nur dann, wenn sie ihren Stromvertrag nachweislich auf Ökostrom umstellten. Dazu musste die Wallbox auch auf der langen Liste förderfähiger Geräte auftauchen. Tatsächlich wurden laut KfW rund zehn Prozent der Anträge wegen solcher Formfehler abgelehnt. Am häufigsten profitierten übrigens Eigenheimbesitzer (68 Prozent), die eine Wallbox in der Garage (56,2 Prozent) installierten, von der finanziellen Unterstützung.

Mehrfach nachgelegt

Mehrfach stockte das Verkehrsministerium den Wallbox-Fördertopf im Programmverlauf auf. Im Februar 2021 überstiegen die Anträge die 200-Millionen-Euro-Marke um 14 Millionen Euro. Das Ministerium reagierte und hob die zur Verfügung stehenden Mittel auf 300 Millionen Euro an. Noch im selben Monat sprengten die Anträge auch diese Grenze. Das Ministerium von Andreas Scheuer legte weitere 100 Millionen Euro nach. Damit waren also insgesamt 400 Millionen Euro im Wallbox-Topf. Vor dem Hintergrund, dass durchschnittlich 2.500 Förderanträge pro Tag eingehen, war allerdings abzusehen, dass es auch dabei nicht bleiben würde. Mit einer erneuten Finanzspritze von 100 Millionen Euro standen für die privaten Wallboxen eine halbe Milliarde Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Zum Ende der Maßnahme war es insgesamt 800.000 Millionen.

Die Kirche bekam nichts

Wer den Wallbox-Zuschuss stellen durfte, ist in bestem Amtsdeutsch formuliert: "Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden". Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Mennekes Wallbox
Hersteller

Das wurde gefördert

Der Bund förderte den Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn unter anderem:

Empfohlener redaktioneller Inhalt
  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist

So lief die Förderung ab

Die Förderung erfolgte durch einen Investitionszuschuss, den der Bund nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto des Geförderten überweist. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschritten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, gewährte der Bund keine Förderung. Der Zuschuss wurde bei der KfW über das Zuschussportal beantragt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten konnten Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Aktuelle Informationen zur möglichen Wiederauflage der Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440.