Nach einer Meldung der Stuttgarter Zeitung hat die Verkehrspolizei mit Dashcams die Stau-Situation auf der Bundesstraße B27 und B10 bei Zuffenhausen beweissicher dokumentiert. 117 Fahrer bildeten dabei keine Rettungsgasse und erhalten nun einen Monat Fahrverbot, mindestens 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Die Zeitung zitiert den Polizeisprecher Sven Burkhardt: "Über 100 Fahrverbote ist schon eine Menge, vor allem in gerade mal zwei Stunden."
Verkehrssünder auch auf der Autobahn erwischt
Bei Polizeiaktionen auf der Autobahn, wie zum Beispiel dem Kreuz Stuttgart, sind nach Meldung der Zeitung in "der Vergangenheit zwischen einem Dutzend und 53 Verstößen festgestellt worden." Vier weitere Verkehrsteilnehmer wurde dabei zusätzlich mit Handy am Ohr erwischt und angezeigt.
Im Sommer 2022 hat das Landesinnenministerium für 650.000 Euro mehr als 100 Polizeifahrzeuge mit je vier Dashcams ausgerüstet. Die Datenschutzlage wird derzeit noch von dem Landesdatenschutzbeauftragen überprüft.
Rettungsgasse muss außerorts gebildet werden
Auf Autobahnen und zweispurigen Straßen außerorts gilt die Pflicht nach Paragraf 11 StVO eine Rettungsgasse zu bilden. Grundsätzlich regelt der Paragraf 38 das Wegerecht für Fahrzeuge mit Blaulicht und Sondersignal für die andere Verkehrsteilnehmer "sofort freie Bahn zu schaffen" haben.