Der internationale Führerschein ist unverzichtbar, wenn man in Länder reist, die das Fahren mit einem ausländischen Führerschein nur mit einer offiziellen Übersetzung erlauben. Er dient als international anerkanntes Dokument des nationalen Führerscheins und erleichtert die Kommunikation mit den lokalen Behörden im Ausland. Der internationale Führerschein stellt sicher, dass die Fahrerlaubnis korrekt verstanden wird, z. B. hinsichtlich der Berechtigung zum Lenken bestimmter Fahrzeugklassen.
Wer einen deutschen Führerschein besitzt und über 18 Jahre alt ist, kann bei der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsämter/Führerscheinstelle) am Wohnort einen internationalen Führerschein beantragen. Bei einigen Gemeinden kann der Antrag auch online gestellt werden. Deutsche "Papier-Führerscheine" werden vor der Ausstellung des internationalen Führerscheins gegen den EU-Kartenführerschein getauscht. Für den Antrag benötigen Sie einen Reisepass oder den Personalausweis, den EU-Kartenführerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Die Gebühren betragen zwischen 15 und 30 Euro bei Abholung. Beim Postversand kommen noch die Zustellgebühren dazu. Wird der graue oder rosafarbene Führerschein ersetzt, kommen noch die Gebühren (rund 25 Euro) für den neuen EU-Kartenschein dazu.
Besitzer eines deutschen EU-Kartenführerscheins erhalten den internationalen Führerschein sofort bei der persönlichen Beantragung. Wenn ein älterer Führerschein gegen den EU-Führerschein ausgetauscht werden muss, kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen. Daher ist es ratsam, den internationalen Führerschein einige Wochen vor Reiseantritt zu beantragen. Wichtig: Die Antragstellung muss persönlich bei der zuständigen Behörde erfolgen.
Auch wenn Sie sich bereits im Urlaub befinden und feststellen, dass ein internationaler Führerschein erforderlich ist, können Sie ihn nicht beim Auswärtigen Amt oder der Deutschen Botschaft im Ausland beantragen.
Es gibt zwei Arten von internationalen Führerscheinen. Gängig ist der Führerschein nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968. Dieser ist drei Jahre gültig. Ein anderes Muster nach dem Abkommen von 1926 sieht ein Jahr Gültigkeit vor.
Nach Ablauf der Frist muss der Autofahrer oder die -fahrerin den Führerschein neu beantragen, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Nein, das Dokument ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
Nein, wer einen gültigen Führerschein besitzt, kann damit innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes fahren. Diesen Ländern ist es nicht gestattet, einen internationalen Führerschein oder eine Übersetzung zu verlangen. Auch die alten Papier-"Lappen" in grau oder rosa sind anerkannt. Das betrifft die Länder der EU sowie die Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei sowie mit Einschränkungen Ukraine und Weißrussland.
Für die USA ist das Dokument unerlässlich, da ohne dieses Zusatzdokument der deutsche Führerschein nicht gilt. Wer vorübergehend in Australien oder Neuseeland unterwegs ist, für den reicht eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins. Gleiches gilt für Japan. Für Thailand gilt nur ein internationaler Führerschein nach dem 1968er-Muster. Wer länger als 3 Monate im Land fahren will, benötigt einen nationalen Führerschein.
Empfohlen wird der internationale Führerschein zudem in Albanien, Moldau und Russland.
Grundsätzlich bestimmen die Vermieter die Geschäftsbedingungen. Klären Sie vorab, ob für das Anmieten ein internationaler Führerschein erforderlich ist.
Nein, für die Dauer des Fahrverbots in Deutschland müssen alle Führerscheine, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, in amtliche Verwahrung gegeben werden. Wer trotzdem im Ausland ein Fahrzeug fährt, muss mit teils empfindlichen Geldbußen oder -strafen rechnen.