Am Montagmorgen, irgendwann zwischen 6:00 und 9:15 Uhr, wurde ein schwarzer Volkswagen in der Hauptstraße von Herdecke beschädigt. Als der Fahrzeugbesitzer zu seinem Auto kam, war der Verursacher längst verschwunden. Statt einer ehrlichen Entschuldigung oder einer Möglichkeit zur Kontaktaufnahme fand der Geschädigte eine Notiz mit folgendem Wortlaut:
"Sehr geehrter Autobesitzer, ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich soeben gegen Ihr Auto gefahren bin. Ein Passant hat mich dabei beobachtet, also tue ich jetzt so, als würde ich meine Kontaktdaten aufschreiben."
Als wäre das nicht genug, folgte zum Abschluss: "Es tut mir wirklich leid. Aber Kopf hoch! Heute wird ein wunderschöner Tag!" Und damit es noch freundlicher wirkt, gab’s eine handgezeichnete Sonne und ein Küsschen-Emoji obendrauf. Eine Botschaft, die auf den Geschädigten wohl kaum tröstend gewirkt haben dürfte.

Diese Notiz fand der Unfallgeschädigte an seinem Auto.
Polizei sucht Zeugen der Fahrerflucht
Die Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Mindestens eine Person dürfte es geben: den in der Notiz erwähnten Passanten. Sollte dieser sich melden, könnte die Polizei möglicherweise nähere Informationen zum Unfallhergang und zum Fahrzeug des Verursachers erhalten.
Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Aufklärung des Falls. Wer am Montagmorgen in Herdecke etwas beobachtet hat oder Hinweise zum Unfallverursacher geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei unter der Nummer 02335/9166-2300 zu melden. Jeder noch so kleine Hinweis kann dabei helfen, den Verantwortlichen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.
Welche Strafen für Fahrerflucht?
Die Strafe für Fahrerflucht in Deutschland hängt maßgeblich vom entstandenen Schaden ab und reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Die Gerichte entscheiden dabei individuell nach Falllage. Hier ein Überblick über die möglichen Konsequenzen:
- Schaden bis 600 Euro: In der Regel eine geringe Geldstrafe, oft wird das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.
- Schaden zwischen 600 und 1.300 Euro: Es droht eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen (entspricht in etwa einem Nettomonatsgehalt), dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
- Schaden über 1.300 Euro: Hier werden höhere Geldstrafen von mehr als 30 Tagessätzen fällig, zusätzlich gibt es drei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis kann für mindestens sechs Monate entzogen werden.
In besonders schweren Fällen, vor allem wenn Menschen verletzt oder getötet werden, kann die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren betragen. Bei schwerwiegenden Personenschäden sind sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich. Wichtig zu wissen: Fahrerflucht ist in Deutschland eine Straftat und wird nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die genaue Strafe wird individuell vom Gericht festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Schadenshöhe, der Schwere der Schuld und den persönlichen Umständen des Täters ab.
Ein besonders umstrittener Vorschlag aus dem Justizministerium sah 2023 vor, Fahrerflucht in bestimmten Fällen nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen – wenn keine Menschen verletzt wurden. Die Idee dahinter war, Behörden und Gerichte zu entlasten. Kritiker sehen darin jedoch eine Einladung zu verantwortungslosem Verhalten im Straßenverkehr.