Gutachten zum Diesel-Abgasskandal: Typgenehmigung womöglich ungültig

Gutachten zum Diesel-Abgasskandal
Typgenehmigung für Millionen Dieselautos ungültig?

Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet, widerspricht das Gutachten des renommierten Umweltrechtlers Prof. Dr. Martin Führ diametral der bisherigen Rechtsauffassung von Kraftfahrtbundesamt (KBA) und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Die von Minister Dobrindt eingesetzte Untersuchungskommission zum VW-Abgasskandal hatte im April zwar Abschalteinrichtungen bei allen Autoherstellern festgestellt, diese aber als zulässig bewertet. Das Ministerium hatte sich dabei auf so genannte „Thermofenster“ als gesetzlichen Ausnahmetatbestand berufen, die dem „Motorschutz“ bei niedrigen Außentemperaturen dienten.

Typgenehmigungen sind rechtswidrig und damit ungültig

Dem widerspricht das Gutachten. Der Gesetzgeber habe eindeutig klargestellt, dass es für ein „'Thermofenster' bei niedrigen Temperaturen keine Rechtfertigung geben kann“. Zudem hätten die Autohersteller ihre Abschalteinrichtungen bereits bei der Typzulassung offenlegen müssen. Außerdem hätte das KBA diese dann auf Zulässigkeit prüfen müssen. „Hat der Hersteller die Abschalteinrichtung aber gleichwohl eingebaut, dann bringt er ein Fahrzeug außerhalb der Typgenehmigung in Verkehr“, so das Gutachten. „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand spricht vieles dafür, dass die Hersteller verwaltungsrechtliche Pflichten verletzt und sich die Genehmigung 'durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen' haben.“ Weiter heißt es: „Beide – Antragsteller und KBA – handeln unter Verstoß gegen rechtliche Anforderungen. Eine dennoch erteilte Typgenehmigung für ein Motor-System mit Abschalteinrichtung ist von Anfang an rechtswidrig.“ Das Gutachten empfiehlt, dass Umweltstraftaten zu prüfen seien. In den kommenden Tagen wird sich der Untersuchungsausschuss des Bundestages mit dem Gutachten beschäftigen.

In der Fotoshow zeigen wir Ihnen nochmals die Modelle des KBA-NOx-Nachtests.