Gilt der graue Führerschein nur für Verbrenner-Autos?

Alte Fahrerlaubnis mit Einschränkungen
Gilt der graue Führerschein nur für Verbrenner-Autos?

Dort steht: "Herr, Frau, Fräulein …. erhält die Erlaubnis, nach Ablegung der Prüfung ein Kraftfahrzeug mit dem Antrieb Verbrennungsmaschine der Klasse …. zu führen". Bedeutet diese Formulierung nun, dass keine Elektroautos, Hybride oder Wasserstoff-Fahrzeuge bewegt werden dürfen. Oder gibt es gar Ärger in einer Polizeikontrolle?

Verbrennungs- und Elektroantrieb gleichgestellt?

Die eindeutige Antwort: Nein. Denn schon mit der Änderung der Straßenverkehrszusatzverordnung (StVZO) vom 29.11.1974 sind Elektromotoren und andere Antriebe den Verbrennungsmotoren gleichgestellt. Im Paragraf 5 "Einteilung der Fahrerlaubnisse" heißt es unter 1: "Die Fahrerlaubnis wird für jede Betriebsart (Verbrennungsmotor, Elektromotor und andere) in folgenden Klassen erteilt: …" Und weiter: "Eine Fahrerlaubnis, die für die Betriebsart Verbrennungsmotor erteilt worden ist, berechtigt in ihrer Klasse auch zum Führen von Fahrzeugen, die durch Elektromotoren angetrieben werden".

Später wurde diese Regelung mangels Bedarfs nicht mehr in die neue Fahrerlaubnisverordnung (FEV) aufgenommen, die keine Unterscheidungen mehr bei den Antriebsformen kennt.

Führerschein besser umtauschen

Übrigens: Den grauen, aber auch den rosafarbenen Führerschein sollten Sie gegen den fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.

Dieser macht dann auch im Ausland keine Probleme bei Verkehrskontrollen oder der Anmietung von Pkw. Der Umtausch kostet rund 25 Euro zuzüglich eines biometrischen Passfotos. Führerschein-Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen verpflichtend zum 1. Januar 2022 ihren Führerschein getauscht haben.