Führerschein-Prüfung ab 1. April mit neuer Automatik-Regel

Führerschein-Fahrprüfung
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Ab 1. April 2021 gilt die neue Automatik-Regel

Ford Nugget Automatik Wählhebel © Dieter S. Heinz 31 Bilder

Ab dem 1. April 2021 gilt die Führerschein-Prüfung auf einem Automatik-Pkw auch für Autos mit Schaltgetrieben. Diese Regelung geht auf eine Initiative des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zurück, auch um das Thema Elektromobilität zu fördern. Doch es gibt einiges zu beachten.

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Bisher durften Auto-Fahrer, die ihre Fahrprüfung auf einem Automatik-Pkw absolviert haben keine Pkw mit manueller Schaltung fahren – im sogenannten Automatik-Führerschein ist die Schlüsselzahl 78 verzeichnet. Mit der Abschaffung dieser Regelung zum Stichtag 1.4.2021 können Fahrschüler die Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolvieren und unter gewissen Voraussetzungen die Erlaubnis zum Fahren eines Autos mit Schaltgetriebe erhalten. Motorisierte Zweiräder werden von der Neuregelung nicht erfasst.

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So müssen die Fahrschüler nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug absolvieren und die Fahrtauglichkeit in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt in der Fahrschule nachgewiesen. Diese Vorgaben berechtigen dann zum Führen eines Pkw mit Schaltgetriebe – im Führerschein ist die Schlüsselzahl 197 eingetragen.

Nachträgliche Änderungen möglich

Wer noch über einen Automatik-Führerschein verfügt, kann auch nachträglich seinen Führerschein der Klasse B ändern lassen. Hier muss der Führerscheininhaber der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung der Fahrschule über zusätzlichen Fahrstunden und die absolvierte Testfahrt vorlegen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist nicht erforderlich. Für alle anderen Führerschein-Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden.

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Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte, so der ADAC.

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Fazit

Mit der Änderung der Automatik-Regel setzt Deutschland das um, was schon seit Jahren in der EU Gang und Gäbe ist. Mit Blick auf die wachsende Anzahl von Automatik-Fahrzeugen auch bei den Elektro-Autos erscheint die Regelung sinnvoll, auch um Assistenzsysteme, die mit dem Automatikgetriebe gekoppelt sind, kennenzulernen.

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