In Frankreich werden weiter verschärfte Strafsteuern als Steuerungselement für den Neuwagenkauf diskutiert. Ziel ist es, die Kunden zum Kauf von sparsamen Autos zu bewegen. Bereits jetzt werden in Frankreich Neuwagen, die über einem CO2-Wert von 137 g/km nach WLTP liegen, mit einem Steuermalus belegt. Das erste Gramm darüber kostet mit der Einführung der neuen Staffelung am 1. März 2020 50 Euro, dann folgen Stufen von 25 Euro und 20 Euro je Gramm. Im weiteren Verlauf steigen die Strafsteuern dann progressiv an. Die letzte Stufe sieht bei einem CO2-Wert von 213 g/km oder mehr eine Strafsteuer von 20.000 Euro vor.
10 Euro-Strafe je Kilo über dem Limit
2021 will das Finanzministerium das Malus-System neu auflegen und verschärfen. Der CO2-Grenzwert nach WLTP soll nach aktueller Diskussionslage auf 123 g/km sinken. Hinzu kommen soll eine Strafsteuer, die sich auf das Fahrzeuggewicht bezieht. Als Grenzwert sollen hier 1.400 Kilogramm gelten. Wer darunter bleibt, kommt ohne Gewichts-Strafsteuer weg. Wer darüber liegt, soll je Kilogramm mit zehn Euro Strafsteuer zu Kasse gebeten werden. Ein Zwei-Tonnen-SUV läge also 600 Kilogramm über diesem Limit und würde zusätzlich zum Kaufpreis mit einer Gewichtsstrafe in Höhe von 6.000 Euro belastet.
Es soll allerdings auch Ausnahmeregelungen für bestimmte Käufergruppen geben (beispielsweisen Familien), die auf große, schwere Autos angewiesen sind. Natürlich wären auch Elektroautos von dieser Gewichtsstrafsteuer ausgenommen. Eine entsprechende Gewichtsstrafsteuer wurde bereits 2019 diskutiert, dann aber wieder verworfen.