Fahren in Begleitung ab 17 vom 1. Januar 2011: Bundeskabinett billigt Führerschein ab 17

Fahren in Begleitung ab 17 vom 1. Januar 2011
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Bundeskabinett billigt Führerschein ab 17

Führerschein, Fahren mit 17 © dpa 40 Bilder

Junge Leute sollen vom nächsten Jahr an generell schon mit 17 Jahren den Autoführerschein erhalten können. Das sieht der Gesetzentwurf von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch (4.8.) in Berlin verabschiedete.

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Er soll die bisher befristeten Modellprojekte der Bundesländer zum 1. Januar auf Dauer ablösen.

Jugendliche können künftig schon vor ihrem 17. Geburtstag den Führerschein machen, dürfen zunächst aber nur in Begleitung eines Erwachsenen ans Steuer. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erwartet von der Regelung „eine zweiseitige pädagogische Wirkung“, die Fahranfänger und auch Beifahrer positiv beeinflusse.

Bundesverkehrsminister Ramsauer nahm selbst auf dem Beifahrersitz Platz

Begleiter eines Anfängers darf nur sein, wer selbst den Führerschein besitzt, mindestens 30 Jahre alt ist und nicht mehr als drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei angesammelt hat.

Peter Ramsauer erfüllt diese Voraussetzungen. 38 Jahre nach der eigenen Führerscheinprüfung begleitete er seine beiden ältesten Töchter bei den ersten Schritten im Straßenverkehr. Fazit: Man entwickele Instinkte für bestimmte Situationen, die ein Führerscheinneuling nicht besitzen könne. Die Erfahrung mache den Unterschied.

Unfallzahlen durch begleitetes Fahren merklich gesunken

Die Modellprojekte geben dem Kabinett Recht: Seit 2004 haben begleitete Fahranfänger im Vergleich zu herkömmlich ausgebildeten 18-Jährigen in den ersten Monaten der Fahrpraxis bis zu 30 Prozent weniger Unfälle verursacht und begingen 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße.

Ramsauer zeigte sich zuversichtlich, dass die Zahl der Verkehrstoten in diesem Jahr daher weiter sinken werde. Es gebe nach den ersten fünf Monaten des Jahres „berechtigte Hoffnung“, dass die Marke von 4.000 unterschritten werde. Dies wäre der niedrigste Stand seit 1949. 2009 wurden 4.152 Verkehrstote gezählt. 1970 ließen allein auf Straßen der „alten“ Bundesrepublik 21.300 Menschen ihr Leben. Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Ex-Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, nannte den Führerschein mit 17 kurzum „die erfolgreichste Maßnahme zur Reduzierung des Unfallrisikos junger Fahrer, die es in der Bundesrepublik je gab“.

ADAC lobt Vorstoß des Bundeskabinetts

Auch ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker lobte die Entscheidung des Kabinetts. Das begleitete Fahren sei ein „enormer Gewinn für die Verkehrssicherheit“. Immerhin seien die 18- bis 24-Jährigen „die größte Problemgruppe“ im Straßenverkehr. Bei einem Anteil von acht Prozent an der Gesamtbevölkerung seien sie als Autofahrer zu 30 Prozent an Unfällen mit Todesfolge beteiligt. Aufgrund mangelnder Fahrpraxis unterliefen ihnen viele Fehler, zudem schätzten sie sich und Gefahrensituationen häufig falsch ein.

Jugend begrüßt Führerschein ab 17 unisono

Die Jugend begrüßt die Neuregelung, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, unisono: Der 17-jährige Adrian Krischka aus Berlin zum Beispiel hat bereits mit sechzehneinhalb Jahren die Fahrschulbank gedrückt. Er hält das begleitete Fahren für eine „sehr gute Idee“. Er könne allen Jugendlichen nur „ans Herz legen“, den Führerschein „so früh wie möglich zu machen“.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Führerschein mit 17:

Wie lange muss der Fahranfänger in Begleitung fahren?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wann darf die theoretische Prüfung frühestens abgelegt werden?
Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres. Dies entspricht der Regelung für den Führerscheinerwerb mit 18 Jahren.

Wann darf die praktische Prüfung frühestens abgelegt werden?
Einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.

Gibt es nach bestandener Prüfung den „normalen“ Führerschein?
Nein, dafür aber eine „Prüfungsbescheinigung“, in der auch alle Begleitpersonen einzutragen sind. Deren Zahl ist nicht begrenzt.

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die zweijährige Probezeit?
Mit der Erteilung der Prüfungsbescheinigung.

Welche Bedingungen muss ein Begleiter erfüllen?
Er oder sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen. Im Flensburger Verkehrszentralregister dürfen maximal 3 Punkte eingetragen sein.

Was passiert, wenn ein „Fahrerlaubnisinhaber“ ohne Begleiter
erwischt wird?

Die Fahrerlaubnis wird widerrufen, weil es sich um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt. Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben.

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