Ab dem Jahr 2027 wird es für Verkehrssünder innerhalb der EU deutlich schwieriger, Bußgelder zu umgehen. Mit der Umsetzung der neuen "Crossborder Enforcement"-Richtlinie (CBE-RL) wird der Austausch von Daten zu Verkehrsverstößen zwischen den Mitgliedstaaten erheblich ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Zustellung von Bußgeldbescheiden über Ländergrenzen hinweg und die Einführung von EU-weiten Fahrverboten.
Die Richtlinie, die am 19. Januar 2025 in Kraft getreten ist, muss bis spätestens 20. Juli 2027 von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die neue Regelung zielt darauf ab, die Identität und Adresse von Fahrern anhand ihres Nummernschilds schneller und präziser zu ermitteln.
Die 18 EU-weiten Verkehrsverstöße, die verfolgt werden
Bisher werden acht Verkehrsverstöße EU-weit grenzüberschreitend verfolgt, darunter:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Fahren unter Alkohol-Einfluss
- Fahren unter Drogen-Einfluss
- Fahren ohne Sicherheitsgurt
- Rotlichtverstöße
- Unbefugte Nutzung von Fahrstreifen (z. B. Busspuren)
- Fahren ohne Helm
- Nutzung eines Smartphones während der Fahrt
Ab 2027 kommen zehn weitere Verstöße hinzu, sodass insgesamt 18 Vergehen grenzüberschreitend geahndet werden:
- Zu dichtes Auffahren
- Gefährliche Überholmanöver
- Gefährliches Parken oder Stehenbleiben
- Überfahren von durchgezogenen Linien
- Fahren entgegen der vorgeschriebenen Richtung
- Missachtung der Rettungsgassenpflicht
- Fahren mit überladenem Fahrzeug
- Missachtung von Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge
- Fahrerflucht
- Missachtung der Regeln an Bahnübergängen
Bußgeldbescheide müssen künftig in der Sprache des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, oder in einer von der betroffenen Person gewünschten Amtssprache der EU ausgestellt werden. Gleichzeitig wird die Verfolgung der Verstöße ausschließlich staatlichen Behörden vorbehalten sein. Private Inkassodienstleister dürfen ab dem 20. Juli 2029 in diesem Bereich nicht mehr tätig sein, was datenschutzrechtliche Bedenken adressiert.
Sobald ein Mitgliedstaat die Richtlinie umgesetzt hat, kann er sie vor Ablauf der Umsetzungsfrist anwenden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn auch ein anderer Mitgliedstaat die Richtlinie bereits umgesetzt hat und eine bilaterale Zusammenarbeit besteht.
EU-weite Fahrverbote in Planung
Neben der Ausweitung der Verfolgung von Verkehrsverstößen arbeitet die EU auch an der Einführung eines digitalen Führerscheins, der grenzüberschreitende Fahrverbote ermöglichen soll. Derzeit sind Fahrverbote auf das Land des Verstoßes beschränkt. Wann diese Neuerung umgesetzt wird, bleibt offen. Bisher galten Fahrverbote oder Führerscheinentzüge in der Regel nur in dem EU-Land, in dem der Verstoß begangen wurde.
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