EU-Typzulassungen: CO2-Emissionen werden unzureichend überprüft

Europäischer Rechnungshof rügt
CO2-Emissionen werden unzureichend überprüft

Bei der Typzulassung von neuen Pkw bestehen in der Europäischen Union nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes in mehreren Ländern erhebliche Missstände. Wie die "Automobilwoche" berichtet, haben mehrere EU-Staaten nach Angaben des Europäischen Rechnungshofes nicht die vorgeschriebene Mindestanzahl von Überprüfungen bei neuen Typgenehmigungen vorgenommen.

Prüfbehörden prüfen zu wenig

Untersucht wurden nur die drei Länder Deutschland, Italien und Niederlande, und zwar für den Zeitraum 2020 bis 2022, da es hier entsprechend viele neue Typzulassungen gibt. In Italien und in den Niederlanden wurden demnach die Herstellerangaben zu den CO2-Emissionen ihrer neuen Fahrzeuge nicht überprüft, sondern umstandslos übernommen. Auch in Deutschland habe das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weniger eigene Überprüfungen durchgeführt, als gesetzlich vorgeschrieben seien. Dies sei aber hauptsächlich darauf zurückzuführen gewesen, dass es bei der Einrichtung eines eigenen Prüflabors in der Corona-Phase zu Verzögerungen gekommen war.

An der Umsetzung der Vorgaben arbeiten

Angaben zur Arbeitsweise der Zulassungsbehörden in den übrigen EU-Staaten macht der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht nicht. Konkrete Empfehlungen, wie die Typzulassung künftig geregelt werden soll, gab der Rechnungshof ebenfalls nicht ab. Er wies aber darauf hin, dass die derzeit gültigen Regularien so angepasst werden müssten, dass die Typgenehmigungsbehörden in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Überprüfungen auch tatsächlich umsetzen zu können.

Aktuell müssen die Typgenehmigungsbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb jeder neuen Fahrzeugfamilie für jeweils 5.000 produzierte Fahrzeuge mindestens eine eigene und somit unabhängige Laborprüfung veranlassen. Dabei wird getestet, ob die Verbrennerfahrzeuge die Euro-5- und Euro-6-Grenzwerte nicht überschreiten und ob sich die ermittelten Werte mit denen in den Typgenehmigungspapieren (CoC) decken. Vorgeschrieben sind diese Nachprüfungen für ein neues Modell mindestens drei Jahre lang.