Ein Display in der Heckscheibe, über das anderen Verkehrsteilnehmern Symbole oder ganze Nachrichten gezeigt werden, ist grundsätzlich eine gute Idee. Zumindest so lange es sich dabei um Warnhinweise wie „Achtung Stau“ oder „Bitte Abstand halten“ handelt. Auch ein einfaches Ausrufezeichen könnte Hinterherfahrende vor einer Gefahr warnen.

Blöd nur, dass die Emoji Car Displays – wie sie inzwischen etwa in den USA häufig Verwendung finden – nur selten für solche Zwecke genutzt werden. Stattdessen zeigt man lieber dem zu dicht auffahrenden Drängler digital den verbotenen Finger oder lässt zusammenhangslos Emojis in der Heckscheibe erscheinen. Diverse Anbieter haben dafür kleine LED-Displays im Programm, die per Saugnapf in der Heckscheibe befestigt und über die 12-Volt-Steckdose mit Strom versorgt werden. Von Emojis bis zu ganzen Textnachrichten können die kleinen Displays allerhand „Informationen“ nach hinten kommunizieren. Die Sicherheit im Straßenverkehr wir durch die meist unverantwortliche Verwendung der Heckscheibendisplays aber in keiner Weise erhöht. Und das ist nicht der einzige Grund, aus dem der Gesetzgeber sie hierzulande verbietet.
Klare rechtliche Regelung
In Deutschland ist der Fall klar: Ein Heckscheibendisplay zu verwenden ist strafbar. §49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt, dass „an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern [...] nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein [dürfen].“ Zu diesen erlaubten Einrichtungen gehören die Emoji Car Displays eindeutig nicht. Wer nun argumentiert, dass die Displays auch ein Teil der Innenbeleuchtung sein könnten, liegt ebenfalls daneben. Die darf nämlich laut StVZO nicht nach außen dringen, sodass sie andere Verkehrteilnehmer nicht blendet oder die eigenen Signalleuchten verändert.

Zusätzlich dazu werden die meisten angebotenen Displays über eine Smartphone App gesteuert. Die Verwendung während der Fahrt ist dann ohnehin illegal. Einige Hersteller werben zwar mit ablenkungsfreier Sprachsteuerung, verschweigen aber das grundsätzliche Montage-Verbot.
Mit einer Strafanzeige im Falle einer Beleidigung – etwa durch den digitalen Mittelfinger – müssen Nutzer der Heckscheibendisplays ebenfalls rechnen. Auch eine Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer kann zur Anzeige gebracht werden. Kurz zusammengefasst: Wer ein Car Emoji Display benutzt, riskiert Bußgeld, Führerscheinentzug und Strafanzeige.
Chance liegt im autonomen Fahren
Dass Autofahrer in jeder Verkehrssituation eine Warnung auf dem Display aktivieren können, ohne dabei selbst abgelenkt zu sein, ist zweifelhaft. Die auf erhöhte Sicherheit zielende Idee, auf vorausliegenden Gefahren mit einem Warnsignal auf der Heckscheibe eines Fahrzeugs aufmerksam zu machen, ist aber nicht neu. Sie wird aktuell sogar von großen Automobilherstellern verfolgt. Wenn es um die Integration autonom fahrender Autos in den Straßenverkehr geht, ist Kommunikation schließlich ein großer Sicherheitsfaktor.

Autonome Fahrzeuge könnten hinter sich fahrende Verkehrsteilnehmer tatsächlich zuverlässig warnen, wenn sie eine Gefahr erkennen. Sie wären dadurch berechenbarer für alle Anderen. Mercedes-Benz hat bereits im Rahmen einer Studie zu Experimental-Sicherheitsfahrzeugen (ESF 2019) einen Prototypen entwickelt, bei dem Heck- und sogar Frontscheibe als Bildschirm für Hinweise genutzt werden können.