Elektroautos sind sparsam und je nach Öko-Strom-Quote auch umweltfreundlicher als die meisten Verbrenner-Autos. Der Gesetzgeber will, dass der Anteil erneuerbarer Energien kontinuierlich steigt. Und um das zu beschleunigen, nutzt der Staat Instrumente wie die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote). Die THG-Quote macht CO₂-Emissionen für Unternehmen teurer. Betreiber von CO₂ emittierenden Anlagen müssen Emissions-Zertifikate kaufen, von denen nur eine bestimmte Menge auf dem Markt ist. Bei großer Nachfrage steigt der Preise der Zertifikate, wie das auf einem freien Markt halt so ist. Davon profitieren Betreiber von CO₂ einsparenden Anlagen, denn Sie können solche Zertifikate verkaufen.
Welchen Strom das E-Auto lädt, ist egal
Die gute Nachricht für Elektroautohalter: Auch jedes rein batterieelektrisch angetriebene Auto ist eine CO₂ einsparende Anlage. Halter solcher Fahrzeuge können also Emissions-Zertifikate verkaufen. Dabei ist es vollkommen egal, wie der Strom für das jeweilige Elektroauto entstanden ist: Auch Strom aus kräftig CO₂ emittierenden Kohlekraftwerken ist hier für den Gesetzgeber okay. Theoretisch könnte ein Elektroautohalter sein Fahrzeug ausschließlich mit Kohlestrom laden und sein CO₂-Zertifikat dann an den Kohlestromerzeuger verkaufen.
In der Praxis kann aber niemand nur Kohlestrom buchen. Und gegenüber anderen Antriebsarten spart ein Elektroauto im Betrieb immer CO₂, weil es erheblich effizienter ist. So hat Volvo hat ausgerechnet, dass ein E-Auto sogar über den gesamten Lifecycle unter Einberechnung des CO₂-Rucksacks durch die Herstellung des Akkus ab 110.000 Kilometer Fahrleistung CO₂-ärmer fährt, auch wenn es den Welt-Stom-Mix "tankt", der nur zu 25 Prozent aus regenerativen Quellen stammt.
Keine Hybride oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge
Die internationale Energie-Agentur (IEA) rechnet beim deutschen Strommix mit 35 Prozent Grünstrom, laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) betrug der Anteil grünen Nettostroms in Deutschland im Jahr 2020 erstmals 50,5 Prozent – über die Hälfte des erzeugten Stroms war also nachhaltig (siehe Bildergalerie). 2021 könnte der Anteil grüner Energie, bei permanent steigendem Bedarf, wieder etwas niedriger sein, da es besonders in der ersten Jahreshälfte wenig Wind gab.

Zum Emissionszertifikate-Verkauf ist jeder Halter eines batterieelektrischen Elektroautos berechtigt – Hybridfahrzeuge (auch Plug-in-Hybride), Brennstoffzellen-Fahrzeuge und Autos mit Verbrennungsmotor sind von dieser Art der Förderung ausgeschlossen. Ob das Fahrzeug privat oder gewerblich zugelassen ist, spielt für die Berechtigung keine Rolle – und Halter mehrerer Fahrzeuge können auch für jedes einzelne Fahrzeug ein Zertifikat verkaufen. Die Berechnung der Kosten erfolgt auf einem pauschal vom Bundes-Umweltministerium (BMU) festgelegten Wert, der eine jährlich Anpassung erfährt. Für das Jahr 2022 hat das BMU einen Wert von 1.943 Kilowattstunden bekannt gegeben. Die CO₂-Differenz, die bei der Erzeugung von 1.943 kWh durch Benzin entsteht, schreibt also das BMU dem Elektroautohalter gut.
250 bis 350 Euro pro Jahr
Theoretisch kann jeder einzelne Elektroautohalter sein Zertifikat beim BMU selbst beantragen. Aber große Abnehmer, wie beispielsweise die Betreiber von Kohlekraftwerken, nehmen wegen des damit verbundenen zu hohen Verwaltungsaufwands keine einzelnen kleinen Zertifikate ab. Also hat sich eine Start-up-Szene entwickelt, die die Zertifikate einzelner Fahrzeughalter bündelt und interessierten Abnehmern gesammelt anbietet. Dabei leben die Zertifikatehändler von Provisionen, die sie dem Autohalter von seinem Zertifikatserlös abziehen.

Je nach Anbieter und Marktwert beträgt der Zertifikatserlös für das Jahr 2022 wohl zwischen 250 und 350 Euro. Die Höhe der Vergütung richtet sich auch nach der Fahrzeugklasse. Für die Beantragung braucht der Halter nur den Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I heißt. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich – ihre Höhe schwankt wegen der sich permanent ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös übrigens nicht der Einkommenssteuer. Steuerpflichtig werden diese Einnahmen nur dann, wenn das E-Auto Betriebsvermögen ist.
Das passiert beim Auto-Weiterverkauf
Muss jemand, der sein Elektroauto verkauft, auch eine ihm bereits ausgezahlte THG-Quote zurückzahlen? Nein – der Verkäufer darf das Geld in vollem Umfang behalten. Der neue Eigentümer kann dann erst im kommenden Jahr eine auf das gekaufte Auto bezogene THG-Quote beantragen. Auch hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Auszahlung der THG-Quotensumme, die bereits der Verkäufer eingestrichen hat.