Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hatte angekündigt, das erste Gerät offiziell anzuschaffen und einzusetzen. Welches Polizeipräsidium als Erstes damit ausgestattet wird, ist derzeit noch offen. Die Planungen sehen jedoch vor, dass langfristig alle fünf Polizeipräsidien im Land über eine eigene Monocam verfügen. Innenminister Michael Ebling (SPD) sprach sich klar für den flächendeckenden Einsatz der Technologie aus. Das Ziel sei es, die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen und insbesondere die Ablenkung durch Handys am Steuer konsequent zu ahnden.
Die erste Erprobungsphase fand im Polizeipräsidium Trier auf der Autobahn 602 zwischen den Anschlussstellen Kenn und Trier-Ehrang von Juni bis August 2022 statt. An insgesamt 46 Kontrolltagen wurden 327 Verstöße festgestellt. Die zweite Erprobungsphase erstreckte sich im Polizeipräsidium Mainz auf der Autobahn 60 vor der Anschlussstelle Mainz-Finthen von September bis November 2022. An 42 Kontrolltagen registrierte die Polizei 941 Ablenkungsverstöße.
Handy-Blitzer ohne Datenschutzproblem
Im April 2023 hat der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling zum Monocam-Pilotprojekt Bilanz gezogen und einen Ausblick auf künftige Einsatzmöglichkeiten der neuen Technik gegeben. "Alleine im Jahr 2022 gab es in Rheinland-Pfalz 1.041 Unfälle, die auf Ablenkung zurückzuführen waren. Jeder davon ist einer zu viel. Mit dieser zukunftsweisenden Technik wollen wir gemeinsam mit der Polizei die Ablenkungsunfälle reduzieren. Das Pilotprojekt belegt, dass die Monocam eine präventive Wirkung hat und geeignet ist, die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz zu erhöhen. Deshalb wollen wir als erstes Bundesland die Monocam einführen", sagte Innenminister Michael Ebling.
"Wir haben herausgefunden, dass durch unseren neuen Ansatz die Anzahl der Ablenkungsverstöße in den Testphasen in Trier und Mainz mindestens halbiert wurde. In vielen Fällen geht die präventive Wirkung sogar noch darüber hinaus. Deshalb werden wir mit der nächsten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage erarbeiten, die den dauerhaften Einsatz der Monocam ermöglicht. Dabei werden wir natürlich auch die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigen", betont der Minister.
Schon nach den ersten Tests der Handy-Blitzer vor drei Jahren äußerten viele Autofahrer Kritik, doch das Amtsgericht Trier wies eingereichte Einsprüche zurück. Datenschützer sehen in der Technologie mögliche Eingriffe in die Privatsphäre, während das neue Polizeigesetz den offiziellen Einsatz nun rechtlich absichert.
So funktioniert der Handy-Blitzer
Das System arbeitet ähnlich wie bereits bekannte Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachungssysteme und beobachtet den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position. Dabei achtet eine angeschlossene Software unter Nutzung künstlicher Intelligenz auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrers und auf eine entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus, um dies fotografisch zu dokumentieren. Im Anschluss bewerten unmittelbar speziell geschulte Polizeibeamte den festgestellten Verstoß.
In Deutschland gelten strenge Strafen für die Nutzung eines Handys am Steuer, die sich nach der Schwere des Verstoßes und seinen Folgen richten. Wird ein Fahrer mit dem Handy in der Hand erwischt, droht ihm ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. In schwerwiegenderen Fällen steigt das Bußgeld auf 150 Euro, zudem werden zwei Punkte eingetragen und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Bei besonders groben Verstößen erhöht sich die Strafe auf 200 Euro, ebenfalls mit zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot. In weniger gravierenden Fällen, beispielsweise wenn das Handy kurzzeitig genutzt wird, kann eine Strafe von 55 Euro anfallen, allerdings ohne Punkte oder Fahrverbot.

Die Polizei erhält über die Monocam-KI die Bilder, auf denen Fahrer mit Telefon in der Hand zu sehen sind.
Für Fahranfänger in der Probezeit hat die Nutzung eines Handys am Steuer besonders schwerwiegende Konsequenzen. Sie wird als sogenannter A-Verstoß gewertet, was zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie den regulären Sanktionen führt.
Das Handyverbot gilt nicht nur während der Fahrt, sondern auch bei stehendem Fahrzeug, etwa an einer roten Ampel, solange der Motor läuft. Erst wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, darf das Mobiltelefon genutzt werden. Bei wiederholten Verstößen oder wenn durch die Handynutzung ein Unfall mit Personenschaden verursacht wird, drohen noch drastischere Strafen. In besonders schweren Fällen kann dies sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach § 315c StGB nach sich ziehen.
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