Das gute, alte Scheckheft hat inzwischen in der Automobilindustrie oftmals ausgedient. Wo früher die vor allem beim Gebrauchtwagenkauf wichtigen Einträge über durchgeführte Inspektionen und Service-Maßnahmen in einem gedruckten Büchlein mit Werkstatt-Stempel und Mechaniker-Unterschrift das Maß der Dinge waren, haben inzwischen vielfach digitale Datenbanken das Zepter übernommen.
Scheckheftgepflegt – aber digital
Für Gebrauchtwagenkäufer ist dies durchaus von Vorteil. Denn während Stempel und Unterschriften im Serviceheft bei besonders kreativen Gebrauchtwagenhändlern auch schon mal nachträglich eingepflegt wurden und werden, ist das digitale Serviceheft weitgehend fälschungssicher. In der jeweiligen Herstellerdatenbank sind die Werkstattarbeiten mit Kilometerstand und Datum zu jedem Fahrzeug vermerkt, was unter anderem auch unentdeckte Tacho-Manipulationen erheblich erschwert.
Der ADAC hat nun in einer Untersuchung zum Thema digitales Serviceheft überprüft, welche Hersteller diesen Service bereits in vollem Umfang anbieten. Das Ergebnis: Mit Ausnahme von Opel wird bei allen deutschen Marken die Digitalversion des „Scheckhefts“ geführt, bei den Importmarken ist rund die Hälfte der Hersteller bereits volldigital unterwegs.

Die Service-Nachweise haben jedoch noch einen anderen wichtigen Aspekt: Wer sein Auto in einer markenunabhängigen Werkstatt zur Wartung oder Reparatur abgeben möchte, muss darauf vertrauen, dass diese Werkstatt auch entsprechenden Zugriff auf die Service- und Reparatur-Historie des Fahrzeugs hat. Doch dieser laut Gesetz für qualifizierte Werkstätten unentgeltliche Zugriff auf die in den Hersteller-Datenbanken gespeicherten Infos wird von einzelnen Marken nicht unbedingt gefördert. So kritisiert der Automobil-Club, dass freien Werkstätten der Zugang häufig nur für wenige Tage kostenfrei gewährt wird, aufgrund einer Gesetzeslücke jedoch bei länger andauernden Reparaturen oder nachträglichen Korrekturen dennoch Kosten in Rechnung gestellt werden.
Info-Zugang auch für Kunden
Gleichzeitig fordert der Club, dass die Hersteller dazu übergehen, auch den Kunden selbst einen uneingeschränkten Zugang zu den gespeicherten Service-Informationen zu gewähren. Idealerweise ließe sich das im Infotainment-System realisieren, wo einzelne Marken bereits jetzt den Besitzern zumindest einen Teil der Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem sollte man sich beim Kauf eines Gebrauchtwagens einen vollständigen Auszug des digitalen Servicehefts aushändigen lassen.

Ferner wünscht sich der ADAC für die Zukunft, dass freie Werkstätten fehlerhafte Einträge innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei bearbeiten können, die Einträge sollten generell auch nicht aufwändiger sein als beim klassischen Scheckheft. Außerdem sollten es alle Hersteller ermöglichen, dass freie Werkstätten auch wartungsunabhängige Reparaturen im digitalen Serviceheft eintragen können.
Freie Werkstattwahl
Nach EU-Recht dürfen Fahrzeug-Besitzer auch während der Garantiezeit ihre Werkstatt frei wählen, wenn dort nach Herstellervorgaben gearbeitet wird. Dies sollten sich Werkstattkunden allerdings auch schriftlich bestätigen lassen, um bei einem in der Garantiezeit auftretenden Defekt auf der sicheren Seite zu sein. Wichtig jedoch: Bei geleasten Fahrzeugen kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer vorgeben, Wartungsarbeiten ausschließlich in einer Marken-Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Hier hilft ein Blick ins „Kleingedruckte“.