Dienstwagen-Preise ab 2024: Mehr Budget für Minister und Beamte

Dienstwagen-Preise ab 2024
Mehr Budget für Minister und Beamte

Demnach dürfen Bundesminister einen Dienstwagen für maximal 105.000 Euro zuzüglich der Kosten für Funk, Sondersignale/Blaulicht sowie Standheizung bestellen. Inkludiert sind die Langversionen von Audi, BMW oder Mercedes, die den Ministern vorbehalten sind. Die Ausnahme sind reine Elektro-Modelle oder Plug-in-Hybride.

Für 2023 gilt noch die Preisobergrenze von 83.000 Euro, vor fünf Jahren lag das Limit noch bei 59.800 Euro.

Bis 98.000 Euro für die zweite Garde

Staatsminister, parlamentarische Staatssekretäre sowie Beamte der Besoldungsgruppe 11 (Grundgehalt rund 15.000 Euro pro Monat) sowie gleichgestellte Personen dürfen neue Dienstwagen bis 98.000 Euro bestellen. Die Budgetgrenze liegt somit ab 2024 21.000 Euro höher.

Für ranghohe Beamte der Besoldungsgruppe B10 (Grundgehalt: rund 14.600 Euro pro Monat) und B9 (Grundgehalt: 12.400 Euro pro Monat) sowie R 10 und R 9 (analog zu B10 und B9) liegt das Dienstwagen-Limit bei 72.000 Euro und damit 14.500 Euro höher als 2023.

Höheres Budget für mehr E-Mobilität

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte: "Die jeweiligen Preisobergrenzen werden durch die Bundesregierung jährlich kritisch überprüft. Dies umfasst eine grundlegende Marktbeobachtung, welche insbesondere die allgemeine Preisentwicklung berücksichtigt. Die marktüblichen Preise sind in den vergangenen Jahren gestiegen, zudem sind die in der Vergangenheit von Lieferanten gewährten Preisnachlässe erheblich gesunken. Ebenso wirken sich höhere Veranschlagungspreise durch den Umstieg auf die Elektromobilität nachhaltig aus." Durch diese höheren Preise solle unter anderem auch in diesem Bereich ein Umstieg auf Elektromobilität auf dem Weg zur Klimaneutralität ermöglicht werden.

"Die Preisobergrenzen stellen dabei eine rein planerische Größe für die Haushaltsaufstellung dar, die für alle Bundesministerien und Ressorts gilt. Ein Rückschluss auf tatsächliche Ausgaben lässt sich hieraus nicht ziehen."

Dienst-Kfz je nach Transportbedürfnis

Neben den personenbezogenen Fahrzeugen für die Minister gibt es auch die nicht personenbezogenen "DKfz". "Die Dienststellen ermitteln ihre jeweiligen Mobilitäts- und Transportbedürfnisse und decken diese durch ein bestimmtes – in Größe und Leistung dem sachlichen Bedürfnis entsprechenden – Fahrzeugsegment", heißt es im Bundeshaushalt. Auch hier gibt es Preisobergrenzen. So darf ein elektrisches Kompaktmodell (VW ID.4, oder Cupra Born) nicht teurer als 43.000 Euro, eine Hybrid-Oberklasse-Limousine mit Hybridantrieb wie eine Mercedes E-Klasse oder vergleichbare Fahrzeuge nicht teurer als 58.000 Euro sein.

Das Segment der Großraum-Vans für Fahrzeuge wie Ford S-Max oder VW Touran bis zu 26.000 Euro entfällt mit dem kommenden Jahr. Hingegen sind Kfz mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und einer Reichweite von 450 Kilometer bis zur Obergrenze von 98.000 Euro drin. Übrigens, die Budget-Obergrenze darf nur durch den Einbau einer Standheizung um bis zu 2.000 Euro überschritten werden, "wenn sie dienstlich notwendig ist".

Natürlich liegen die Listenpreise meistens deutlich über denen der vorgeschriebenen Budgetgrenzen, die Hersteller gewähren, wenn auch aktuell nicht mehr so stark, üppige Rabatte unter anderem aus Image- und Werbegründen.

Übrigens: In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen, wie sich der Mercedes S 680 Guard fährt, in dem Bundeskanzler Olaf Scholz chauffiert wird.