Wir befinden uns mittendrin in der Speedweek 2025. Mit dem "Höhepunkt" des 24-Stunden-Blitzermarathons: Am heutigen Mittwoch (9. April 2025) macht die Polizei in den meisten deutschen Bundesländern besonders intensiv Jagd auf Temposünder und -sünderinnen. Wie bei jeder bisherigen Auflage soll die Aktion darauf abzielen, das Bewusstsein für Geschwindigkeit im Straßenverkehr zu schärfen und potenzielle Raser und Raserinnen für das Thema zu sensibilisieren.
Worin liegt der Unterschied?
Das bedeutet auch: Warnungen vor Blitzern und Radarfallen im Radio haben aktuell Hochkonjunktur. Teilweise sind die Hinweise im Verkehrsfunk, wo gerade Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, länger als die zuvor gesendeten Nachrichten. Da stellt sich die Frage: Warum dürfen die Radiosender überhaupt vor der behördlichen Tempoüberwachung warnen? Worin liegt der konkrete Unterschied zu im Auto mitgeführten Radarwarnern und speziellen Smartphone-Apps, die bekanntlich nach § 23 Abs. 1 C der StVO verboten sind (siehe Video und Fotoshow)?
Der Grund, warum Blitzerwarnungen im Radio toleriert werden, liegt in der fehlenden Verbindung zwischen dem Standort des Fahrzeugs und der Auskunft, wo genau die Tempokontrolle durchgeführt wird. Meist macht der Verkehrsfunk eine grobe Ansage in etwa nach diesem Schema: "Der Blitzer befindet sich auf der B2 von Augsburg in Fahrtrichtung München zwischen Kissing und Mering." Das lässt einen gewissen Spielraum zu in Hinblick auf den exakten Ort, wo die Tempokontrolle durchgeführt wird. Obendrein macht das Radio die Ansage völlig unabhängig davon, wo sich das Auto befindet, in das die Warnung gesendet wird. Wer zu diesem Zeitpunkt ganz woanders unterwegs ist, dem wird der Blitzer im Herzen Bayerns ziemlich egal sein.
Diese Zufälligkeit ist bei einem Radarwarner, einer entsprechenden Smartphone-App, einem Navigationssystem mit Radarwarner-Funktion oder einem ebenfalls verbotenen Laserstörgerät nicht gegeben. Sie machen den Fahrer oder die Fahrerin erst dann konkret auf eine Tempokontrolle aufmerksam, sobald sich das Auto der entsprechenden Stelle nähert – und zeigen fast punktgenau an, wo sich der stationäre oder mobile Blitzer befindet. Wer mit einer derartigen Technik erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Übrigens selbst dann, wenn die Person auf dem Beifahrersitz einen nicht erlaubten Radarwarner nutzt.
"Das wirkt präventiv"
Wenn der Gesetzgeber bei Blitzerwarnern so rigoros agiert – wäre es möglich, dass auch die Radioansagen bald verboten werden? Das erscheint aktuell eher unwahrscheinlich – zumindest, wenn es nach dem Innenministerium Baden-Württembergs geht. "Dadurch werden Autofahrer sensibilisiert. Zudem zeigt es, dass die Polizei am Ball ist und Tempoverstöße ahndet. Das wirkt präventiv", sagt ein Sprecher den "Badischen Neuesten Nachrichten". Der ADAC sieht die Durchsagen ebenfalls positiv. Einer Sprecherin des ADAC Nordbaden zufolge werde so "generell Transparenz geschaffen und der Eindruck heimlichen Abkassierens vermieden".
Demnach setzt sich der ADAC aber auch für die Legalisierung der derzeit verbotenen Radarwarner, Navigationsfunktionen und Smartphone-Apps ein. "Gewarnte Verkehrsteilnehmer halten die Höchstgeschwindigkeit erfahrungsgemäß eher ein", so die ADAC-Sprecherin. Damit liegt der Autofahrerclub auf einer gegensätzlichen Linie im Vergleich zu den Verkehrsministern, die sich schon mehrfach gegen die Nutzung von Radarwarngeräten ausgesprochen haben. Da auch Deutschlands Verkehrsrichter und -richterinnen immer wieder Entscheidungen treffen, die das Verbot stützen, dürfte es vorerst dabei bleiben. Wer also künftig legal vor Blitzern gewarnt werden möchte, sollte im Auto stets Radio hören.