- Führerscheinumtausch
- Gasprüfung
- Reifen
- Motorrad
- Kfz-Versicherung
- THG-Quote
- Kraftstoffpreise
- Deutschland-Ticket
Führerscheinumtausch
Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19.1.2025 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.
Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kosten 25 Euro. Führerscheine, die zwischen 1. Januar 1999 und dem 31.12.2020 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19.1.2026 umgetauscht werden.
HU-Plaketten
Wer eine orangefarbene "TÜV"-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2025 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine gelbe Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2027 wieder vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (gelbe Plakette).

Übrigens: Wer die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro Bußgeld; zwischen zwei und acht Monaten kostet es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten Überziehung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Gasprüfung
Wohnmobile und Wohnwagen müssen bis zum 19. Juni 2025 die Flüssiggas-Anlagen überprüfen lassen. Ab diesem Datum ist der Nachweis der Überprüfung verpflichtend und muss anschließend alle zwei Jahre ab dem Prüftermin erneuert werden. Bei Neufahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden, ebenso bei einer Wiederinbetriebnahme. Fahrzeughalter, die die neue Prüfpflicht für ihre Fahrzeuge nicht erfüllen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern rechnen. Diese richten sich nach der Dauer der Fristüberschreitung: Bei einer Überschreitung von mehr als zwei bis zu vier Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro, bei mehr als vier bis zu acht Monaten 25 Euro, und bei einer Überschreitung von mehr als acht Monaten sind 60 Euro fällig.
Reifen
Vom 1. Oktober 2024 an dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem "Alpine-Symbol" (Schneeflocke und Berg) gefahren werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Reifen mit "M+S"-Kennung, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, nicht mehr gefahren werden. Reifen, die beide Bezeichnungen tragen, sind weiterhin erlaubt.
Motorrad
- Ab dem 1. Januar 2025 ist die Erstzulassung von Motorrädern nur noch gestattet, wenn sie mindestens der Euro-Norm 5+ entsprechen.
- Ab dem 1. Januar 2025 endet auch eine Übergangsfrist für Reifen. Reifen mit der DOT-Nummer (Reifenalter) bis einschließlich 31.12.2019 können weiterhin noch mit dem Prinzip der Herstellerfreigabe gefahren werden Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung muss wie gewohnt bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Bei jüngeren Reifen greift die neue Regelung bei einer Umbereifung, wenn Reifendimensionen oder Spezifikationen geändert werden. Solange die neuen Reifen den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen, ist keine Einzelabnahme nötig. Abweichungen erfordern jedoch eine Abnahme durch TÜV, Dekra, GTÜ & Co. Freigaben der Reifenhersteller decken solche Fälle nicht mehr ab.
Kfz-Versicherung
Ab 2025 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Über 12 Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Für über ca. 7,1 Millionen gelten 2025 höhere Einstufungen; 5,1 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen.
Auch die Regionalklassen ändern sich im neuen Jahr. 4,7 Millionen Versicherungsnehmer profitieren von der neuen Statistik; 9,4 Millionen müssen in 49 Zulassungsbezirken mit schlechteren Einstufungen rechnen. Hier sehen Sie im Detail, wer künftig für die Kasko-Versicherung oder die Haftpflicht mehr oder weniger zahlen muss.
THG-Quote
Auch 2025 können E-Auto-Besitzer wieder THG-Zertifikate verkaufen. Für die Beantragung braucht der Halter nur den Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I heißt. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich – ihre Höhe schwankt wegen der sich permanent ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös übrigens nicht der Einkommenssteuer. Steuerpflichtig werden diese Einnahmen nur dann, wenn das E-Auto Betriebsvermögen ist. Die späteste Frist zur Beantragung für 2024 ist der 7. November, für kommendes Jahr ebenfalls der 7. November 2025.
Kraftstoffpreise
Am 1.1.2025 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Mit dem beschlossenen Klimapaket der Ampelkoalition steigt der Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Ein Jahr später soll sich der Preis durch die Versteigerung von begrenzt verfügbaren CO₂-Zertifikaten bilden – in einem Korridor zwischen 55 bis 65 Euro je Tonne. 2025 würde Benzin 15,7 Cent und Diesel rund 17,3 Cent mehr pro Liter kosten, als das ohne die Abgabe der Fall wäre. Um beim Tanken zu sparen, empfehlen wir unsere Mehr-Tanken-App.
Deutschland-Ticket
Ab Januar steigt der Preis des "Deutschlandtickets" von 49 auf 58 Euro. Darauf einigten sich die Verkehrsminister der Länder, um die Kosten des Tickets zu decken. Der Bund bleibt jedoch weiterhin finanziell beteiligt. Das Ticket ermöglicht die Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit, schließt jedoch Fernzüge aus. Auch der Preis des vergünstigten Tickets für Studierende soll zum Wintersemester 2025/2026 von 29,40 auf 34,80 Euro steigen. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, eigenständig weitere Ermäßigungen, etwa für Auszubildende, Schüler oder Sozialtickets, anzubieten.
Dienstwagen
Zum 1.1.2025 haben Nutzer von Firmenwagen die Möglichkeit, ihre Besteuerungsmethode anzupassen. Ab dem Stichtag gelten strengere Anforderungen für Hybridfahrzeuge, die bisher wie Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren. Der Steuervorteil wird künftig nur gewährt, wenn der Hybrid entweder einen CO₂-Ausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer aufweist oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreicht. Grundsätzlich können Dienstwagenfahrer zwischen einer pauschalen Besteuerung – die sogenannte Ein-Prozent-Methode – und einem Fahrtenbuch wählen.
Reise
- Deutschland: Ab dem 1. Januar 2025 entfällt durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV die Meldepflicht für deutsche Urlauber in Hotels innerhalb Deutschlands. Für ausländische Gäste bleibt jedoch die Verpflichtung bestehen, einen Papiermeldeschein auszufüllen.
- Österreich: Ab Januar 2025 wird die Brennerautobahn (A13) auf dem österreichischen Abschnitt zur Dauerbaustelle. Auf der Luegbrücke ist der Verkehr meist nur einspurig pro Richtung möglich. An rund 170 Tagen im Jahr, etwa zu Ostern, Pfingsten und im Sommer, sind zwei Spuren verfügbar. Lkw über 3,5 t müssen die innere Spur nutzen, leichtere Fahrzeuge die äußere. Ausweichrouten sollten geplant werden, da Ampeln den Verkehr auf der Brennerstraße regulieren, um Anwohner zu entlasten. Staus und längere Fahrzeiten sind dennoch zu erwarten.
- Großbritannien: Ab dem 2. April 2025 wird für Reisende aus der Europäischen Union und anderen visumfreien Ländern eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien verpflichtend. Die neue Regelung gilt für alle Reisenden, die nach England, Schottland, Wales oder Nordirland einreisen möchten, unabhängig davon, ob es sich um private oder geschäftliche Aufenthalte handelt. Die Beantragung der ETA kann online oder über die offizielle "UK ETA App" erfolgen, die im Apple App Store und bei Google Play verfügbar ist. Alternativ ist die Beantragung auch über die britische Regierungswebsite (GOV.UK) möglich. Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 10 britische Pfund (etwa 11,85 Euro) und kann nur per Kreditkarte bezahlt werden.
- Italien: Ab 2025 kostet der Venedig-Besuch an 55 Tagen im Jahr zehn Euro, doppelt so viel wie 2024. Frühbucher zahlen weiterhin fünf Euro, wenn sie bis zu vier Tage im Voraus buchen. Die Regelung gilt von April bis Juli zwischen 8:30 und 16:00 Uhr.
- Frankreich: Mit dem Free-Flow-System ("Flux-libre") ersetzt Frankreich seine Mautstationen. Ab Dezember 2024 gilt dies auch auf der A13/A14 zwischen Paris und Caen. Weitere Strecken sollen 2025 folgen. Beim Free-Flow-System wird das Kennzeichen automatisch erfasst, die Maut muss innerhalb von 72 Stunden beglichen werden – online, am Automaten oder im Shop. Praktisch für Vielfahrer: die Mautbox, die Beträge direkt abbucht. Verpasst man die Frist, drohen Strafen bis zu 375 Euro.
- Maut und Vignetten: Die neuen Vignetten für Österreich, ab 2025 in Seegrün gelten ab Dezember 2024 bis Januar 2026. Der Preis für die Jahresvignette wurde um 7,7 Prozent auf 103,80 Euro für Pkw erhöht. Die 2-Monats-Vignette kostet unverändert 28,90 Euro für Pkw, die 10-Tages-Vignette liegt bei 11,50 Euro für Pkw. Neu ist eine Tagesvignette zum Preis von 8,60 Euro. Für die Schweiz müssen Autofahrer ebenfalls eine Jahres-Vignette vorweisen. Die Vignette 2025/2026 ist orange und ab 1.12.2024 erhältlich. Seit August 2023 gibt es zudem eine digitale Vignette. Der Preis liegt aktuell bei 40 Schweizer Franken.