Citroën verklagte Polestar: Rechtsstreit um Logos beigelegt

Citroen gegen Polestar
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Rechtsstreit um Ähnlichkeit der Logos beigelegt

Polestar 2 © Polestar 11 Bilder

Citroën hatte den Polestar-Marktstart in Frankreich mit einer Klage gestoppt. Das Logo der neuen Marke war dem von Citroën und DS offenbar zu ähnlich. Jetzt wurde der Streit beigelegt.

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Zugegeben, ein bisschen Fantasie braucht es schon, um die rechtlich beschiedene Ähnlichkeit zwischen den Markenlogos von Polestar, Citroën und DS zu erkennen. Sicher, sowohl Citroën als auch Polestar nutzen zwei Winkel, jedoch in vollkommen anderer Anordnung. Auch das Logo der Marke DS bringen die Franzosen ins Spiel. Mit Erfolg, wie es schien, denn ein Pariser Gericht hatte der Beschwerde stattgegeben und den Schweden die Verwendung ihres Logos zunächst für die kommenden sechs Monate untersagt. Eine Schadensersatz-Forderung von 150.000 Euro gab es laut dem Magazin "L'Automobile" obendrauf.

© Polestar

Das Polestar-Logo im Vergleich ...

© Citroen / DS

... zum DS- und Citroen-Logo

Website musste dicht machen

Der PSA-Konzern war auf die vermeintliche Ähnlichkeit aufmerksam geworden, nachdem mehrere Internet-User diese in Kommentaren angemerkt hatten. Bereits im Sommer 2019 entschied man sich dann, den Fall vor Gericht zu bringen. Das Urteil erging im Juli 2020 und gewährte den Schweden eine Gnadenfrist von drei Monaten. Auf der Website von Polestar gab es darauf hin für französische Nutzer nicht mehr viel zu sehen. Lediglich ein Hinweis, dass der Zugang zu den Inhalten für die französische Öffentlichkeit aufgrund territorialer Beschränkungen nicht gewährt werden könne, war dort zu lesen. Citroën hatte noch mit einer Beschwerde in Brüssel versucht, das Polestar-Logo in ganz Europa verbieten zu lassen, war aber damit gescheitert. Polestar revanchierte sich im Gegenzug und wollte die Franzosen wegen eines Felgendesigns belangen.

Polestar O₂ Concept Car 1:05 Min.

Klage zurückgezogen, Rechtsstreit beendet

Anfang September sagte eine Polestar-Sprecherin, man habe die Beschwerde zurückgezogen und so den Handelskrieg beendet. Man habe mit Citroën eine Einigung erzielt, womit der Rechtsstreit beigelegt sei. "Beide Parteien haben die Beendigung aller anhängigen globalen Gerichtsverfahren einvernehmlich erreicht und erklären sich damit einverstanden, die Verwendung und Registrierung ihrer jeweiligen Logos durch die andere Partei zu akzeptieren. Beide Parteien haben sich darauf geeinigt, die Details zur Einigung vertraulich zu behandeln", so die Sprecherin. Damit sollten jetzt auch die französischen Polestar-Kunden wieder uneingeschränkten Zugang zu den Elektromodellen der Schweden erhalten.

Fazit

Citroën und DS hatten gegen Polestar geklagt – das Logo beider Marken sei zu ähnlich. Zunächst bekamen die Franzosen zumindest in Frankreich Recht. Jetzt wurde der Streit beigelegt. Zu den dazu getroffenen Vereinbarungen gibt es allerdings keine Informationen.

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