Charta 2030: Zukunft der Hauptuntersuchung

Charta 2030
So wird die Hauptuntersuchung in Zukunft

Um mit dem technischen Fortschritt in der Autoentwicklung Schritt halten zu können, wollen die deutschen Prüfunternehmen den Prüfumfang bei künftigen Hauptuntersuchungen ausweiten. Skizziert haben TÜV, GTÜ, Dekra und KÜS ihre Ideen zur ganzheitlichen Fahrzeugprüfung in der Charta 2030.

Derzeit werden bei der Hauptuntersuchung (HU) und der seit 2010 parallel durchgeführten Abgasuntersuchung (AU) unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk und Aufhängung, Lenkung, Räder und Reifen, Scheiben und Spiegel sowie das Abgas- und Geräuschverhalten und der Auspuff überprüft. Das Intervall der Hauptuntersuchung hängt von der jeweiligen Fahrzeugart ab. Ein Pkw muss nach der Erstzulassung erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate. Taxis, Mietwagen und Omnibusse müssen alle 12 Monate vorstellig werden. Die Kosten für eine kombinierte HU/AU liegen für einen Pkw bei rund 150 Euro. Derzeit werden jährlich mehr als 30 Millionen Hauptuntersuchungen (HU) bei den Prüforganisationen in Deutschland durchgeführt.