BVG-Urteil: Verkehrssünder dürfen gefilmt werden

BVG-Urteil
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Verkehrssünder dürfen gefilmt werden

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Die Polizei darf Raser, Drängler und andere Verkehrssünder gezielt auf Video aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hält solche Aufnahmen für einen zulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das erklärten die höchsten Richter in Karlsruhe am Freitag (3.9.) (Az.2BvR 1447/10).

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„Für uns ist das keine große Überraschung“, sagte der Rechtsexperte Markus Schäpe vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) in München. Denn am 5. Juli habe das Gericht in einem Urteil bereits das Fotografieren von Verkehrssündern erlaubt.

Eingriff auf informationelle Selbstbestimmung ist gerechtfertigt

„Jetzt ist Rechtssicherheit hergestellt, das ist eine gute Situation“, sagte Schäpe. Denn nun wisse jeder: Wer etwas falsch macht, kann gefilmt und fotografiert werden. Alle anderen nicht. Denn alte Messverfahren, die verdachtsunabhängig alle Verkehrsteilnehmer gefilmt hätten, seien damit abgeschafft worden.
 
„Wir begrüßen, dass auch zukünftig nur auf Verdacht hin gefilmt werden darf“, sagte Albrecht Trautzburg vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt am Main. Der AvD-Sprecher zog dabei einen Vergleich zu Radarfallen, die auch nur bei Verdachtsfällen ausgelöst würden.
 
Ein Autofahrer hatte sich vor dem höchsten deutschen Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt. Er war zu dicht auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren, die Polizei hatte den Verkehrsverstoß mit einer Videokamera aufgenommen (Az 2 BvR 1447/10).
 
Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde zurück. Zwar bedeuteten die Aufnahmen, auf denen der Fahrer zu erkennen war, einen Eingriff auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt, da die Aufnahmen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten und damit dem „Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht“. Zudem würden nur Fahrer gefilmt, die Anlass zu den Aufnahmen gäben, weil der Verdacht eines Verkehrsverstoßes bestand.

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