Die Bundesregierung plant neue Maßnahmen, um die Verkehrswende voranzubringen. Bereits am 8. Oktober brachte das FDP-geführte Bundesfinanzministerium einen neuen Gesetzentwurf ins Rollen, der eine staatliche Förderung von E-Fuels vorsieht.
Diese Maßnahme ist Teil der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, um die CO₂-Emissionen zu reduzieren, ohne auf Verbrennungsmotoren verzichten zu müssen. Sie nennt sich "E-Fuels-only-Gesetz". Während die Besitzer von Elektroautos bereits von der Kfz-Steuer befreit sind, könnte das bald auch für Fahrzeuge gelten, die mit E-Fuels betrieben werden.
Diese Verbrenner sind gemeint
Es klingt erstmal, als würde diese Befreiung auf jedes Auto zutreffen, denn laut ADAC könnten alle Verbrennermotoren mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden, da diese die gleichen chemischen Eigenschaften wie herkömmlicher Treibstoff aufweisen. Doch so einfach ist es nicht. Das Gesetz schließt nur Fahrzeuge ein, die "lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen", also Autos, die auf E-Fuels angewiesen sind.
Somit soll das Kraftfahrzeugsteuergesetz um eine Befreiungsklausel ergänzt werden. Im Entwurf ist sie wie folgt festgelegt: "Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Kraftfahrzeugs in der Zeit vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2039 für die Dauer von zehn Jahren gewährt, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2042.” Somit wird es noch ein paar Jahre dauern, bis der Betrieb von Autos mit E-Fuels gefördert und damit günstiger wird.
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Fazit
Das E-Fuels-only-Gesetz der Bundesregierung zielt darauf ab, CO₂-Emissionen zu reduzieren, indem es eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge einführt, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden. Diese Maßnahme soll ab 2030 gelten und könnte E-Fuels attraktiver machen. Die Steuerbefreiung ist auf zehn Jahre begrenzt und endet spätestens 2042. Die Umsetzung lässt also noch einige Jahre auf sich warten.
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