Mit dem Fahrrad an der Ampel rechts an den wartenden Autos vorbei? Die Rechtslage ist eindeutig: Laut StVO (§5, Absatz 8) dürfen Rad- und Mofa-Fahrer bei ausreichendem Raum, "Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen". Also: Fahrradfahrer dürfen an der Ampel überholen, müssen dabei aber besondere Vorsicht walten lassen. Und dann? Bleibt's kompliziert. Weil am Haltestreifen vor der roten Ampel meistens kein Platz für Fahrräder oder Mofas ist. Natürlich könnten Autofahrer einfach ein Stück vor der Haltelinie warten. Aber wer denkt da im Alltag schon dran? Eine Lösung gibt es längst: Fahrräder und Mofas halten an der ursprünglichen Haltelinie, Autos bekommen ein Stück dahinter einen zweiten Haltepunkt. Das entzerrt die Situation an der Kreuzung und sorgt zudem dafür, dass Radfahrer nicht in den Abgasen der Autos stehen müssen. Eine gute Lösung, für die es aber lustigerweise die unterschiedlichsten Namen gibt.
Wenig überraschend tun sich vor allem deutsche Behörden durch die passenden Sprach-Kunstwerke hervor. Wer ein bisschen sucht, findet in offiziellen Schriftstücken die Bezeichnung "Aufstellfläche für Fahrräder". Und weil's ja bitteschön schon ein bisschen genauer sein muss, auch so etwas wie ein "Fahrradfahrer-Linksabbieger-Vorhaltefenster". Auch schön sind der "aufgeblasene Radstreifen", bzw. der "Fahrradaufstellstreifen mit vorgezogener Haltelinie für Pkw". Viel pragmatischer sind sie da traditionell im englischen Sprachraum. Da heißen die Dinger schlicht "Bike Box", also "Fahrradkiste". Der Knaller kommt aus der Schweiz. Für die Eidgenossen sieht die gestalterische Umsetzung auf der Straße nämlich aus, wie ein seitlich geöffneter Aufbewahrungsbeutel und heißt deshalb auch genau so. Nämlich "Velosack".