Bahnübergang: Was die Schilder bedeuten

Baken und Co. am Bahnübergang
Was die Schilder bedeuten

Wenn der Rheinländer beim Rosenmontags-Umzug freudig ausruft "de Zoch kütt" freut er sich über die Ankunft des Festwagen-Umzugs. Wenn aber eine Bahnlinie die Straße kreuzt ist das immer wieder Schauplatz für tragische und schwere Unfälle, wenn der Zug genau dann kommt, wenn ein Auto die Bahnstrecke überquert. Entsprechend hat der Gesetzgeber jede Menge Schilder im Repertoire, die eben solche verhindern und allgemein das Verhalten am Bahnübergang regeln sollen.

Mit und ohne Schranke – Zug hat immer Vorrang

Verkehrszeichen Bahnübergang Schilder Bake Andreaskreuz
ADAC

Generell unterscheidet man zwischen einem beschrankten und einem unbeschrankten Bahnübergang. Auf ersteren wies lange Zeit das dreieckige Schild mit rotem Rand und einem Zaun auf weißem Grund (Zeichen 150) hin. Das Schild ist zwar veraltet und wurde mittlerweile vom Zeichen 151 mit Zug ersetzt, findet sich aber noch häufig im Straßenverkehr. Am Übergang selbst regeln Schranken in Kombination mit einer Signallichtanlage die Gleisüberfahrt. Dennoch gilt auch hier auf einen möglichen querenden Zug zu achten.

Beim unbeschrankten Übergang, auf den das bereits erwähnte dreieckige Schild mit rotem Rand und Zug auf weißem Grund (Zeichen 151) hinweist, muss der Autofahrer selbst auf einen möglichen Zugverkehr achten und Vorfahrt gewähren. Das gilt auch, wenn vor einem Bahnübergang kein Andreaskreuz steht. Beispielsweise wenn die Gleise einen Fuß-, Feld-, Rad-, oder Waldweg kreuzen.

Annäherungs-Warnung in drei Stufen

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Damit niemand von einem Bahnübergang überrascht wird, warnen Baken in drei Stufen vor der Gleisquerung. Eine erste weiße Bake mit drei schräg stehenden roten Streifen steht 240 Meter vor dem Übergang, die zweite Bake mit nur noch zwei roten streifen markiert die Entfernung von 160 Metern. 80 Meter vor dem Übergang steht dann die dritte und letzte Bake mit nur noch einem roten Streifen. Im Bereich der Warnbaken herrscht Überholverbot. Zudem sollte die Geschwindigkeit verringert werden. Ein konkretes Tempolimit gibt der Gesetzgeber nicht vor, spricht aber von einer Annäherung mit mäßiger Geschwindigkeit.

Direkt vor den Schienen folgt dann das sogenannte Andreaskreuz – ein weißes Kreuz mit roten Enden. Das signalisiert, dass der querende Schienenverkehr Vorrang hat. Ist das Andreaskreuz in der Mitte mit einem Blitz gekennzeichnet handelt es sich um einen Übergang mit einer elektrischen Oberleitung. Hier ist dann zusätzlich auf die Durchfahrtshöhe von 4,80 Meter zu achten.

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Autofahrer müssen vor dem Andreaskreuz warten, wenn:

  • sich ein Schienenfahrzeug nähert
  • rotes Blinklicht oder gelbe und rote Lichtzeichen leuchten (auch dann, wenn die Schranke noch offen ist)
  • die Schranken sich senken oder geschlossen sind
  • ein Warnsignal (Pfeifen) ertönt
  • ein Bahn-Bediensteter mit einer roten Leuchte oder einer weiß-rot-weißen Fahne Halt gebietet
  • der Bahnübergang wegen stockendem Verkehr nicht umgehend wieder verlassen werden kann

Parken und halten

Rund um das Andreaskreuz gelten aber auch spezielle Halte- und Parkregeln. Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge innerorts fünf Meter vor und hinter einem Andreaskreuz nicht geparkt werden dürfen. Außerorts gilt das Parkverbot je 50 Meter vor und hinter dem Andreaskreuz. Wenn das Andreaskreuz verdeckt würde, dürfen Fahrer innerorts außerdem nicht zehn Meter vor bzw. hinter dem Schild parken oder halten.

Wo es Regeln gibt, gibt es auch Bußgelder für ordnungswidriges Verhalten.