Autos für die Führerscheinprüfung: Diese E-Autos sind zugelassen

Autos für die Führerscheinprüfung
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Diese E-Autos sind zugelassen – und diese nicht

Elektroauto Polestar 2 Tesla Model Y Führerschein Prüfung Zulassung © Hersteller / Patrick Lang 17 Bilder

Der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) hat weitere Elektroautos als Fahrzeuge für die Führerscheinprüfung zugelassen. Es gibt aber auch Modelle, die sich nicht als Fahrschulauto für die Prüfung eignen.

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Zum 1. April 2021 wurde die Automatikregelung bei der praktischen Führerscheinprüfung geändert – fortan dürfen Fahranfänger, die die Prüfung auf einem Automatik-Autos absolviert haben, auch Modelle mit Schaltgetriebe unter gewissen Voraussetzungen bewegen. Dank dieser Neuregelung erwartet der VdTÜV, dass "in der Fahrausbildung und in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung häufiger E-Autos zum Einsatz kommen werden", die ja ausschließlich über Automatikgetriebe verfügen.

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Ford Nugget Automatik Wählhebel © Dieter S. Heinz
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Auch dem zunehmenden Interesse an der Elektromobilität bei Fahrschulen und -schülern trägt diese Regelung Rechnung. Entsprechend wurden nun vier neue E-Autos für die praktische Führerscheinprüfung freigegeben. In der Regel werden relevante Fahrzeuge schon vor der Markteinführung im Rahmen der Typgenehmigung zusätzlich für ihre Eignung als Prüffahrzeug begutachtet. "Bei E-Autos wird die Begutachtung als Prüffahrzeug noch zu selten von den Herstellern beantragt", erläutert Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug & Mobilität des TÜV-Verbands. "Diese Nachlässigkeit geht zu Lasten der Fahrschüler, denn für Fahrschulen macht es Sinn, Elektrofahrzeuge anzuschaffen, die auch in der Prüfung eingesetzt werden können."

Neben den bereits 13 zugelassenen Elektro-Modellen (siehe Fotoshow) sind nun noch Polestar 2, Hyundai Ioniq und Kia e-Niro erlaubt. Sobald das Tesla Model Y Ende 2021 auch hierzulande auf den Markt kommt, ist es ebenfalls als Fahrschulfahrzeug für die Prüfung zugelassen. Der Kleinwagen Kia e-Soul erfüllte die Anforderungen nach Mitteilung des VdTÜV nicht, da er für Fahrlehrer und Prüfer nicht ausreichend Platz bietet.

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Denn Autos die zur Abnahme der praktischen Fahrprüfung eingesetzt werden, unterliegen strengen Kriterien – egal ob es sich bei den Modellen um Diesel, Benziner, Elektro- oder Erdgas-Autos handelt. Das fängt schon mit den Abmessungen des Prüfer-Sitzplatzes an, denn in diesem Kontext handelt es sich buchstäblich um einen Arbeitsplatz. Die Sitztiefe muss mindestens 460 Millimeter betragen, die Höhe im Fond (vom Boden zum Dachhimmel) mindestens 885 Millimeter. Ein weiterer Grund für die Festlegung der Innenraum-Abmessungen ist die Übersichtlichkeit, denn der Prüfer muss jederzeit die Instrumente ablesen können. Dazu kommt noch, dass das Prüfungsfahrzeug mindestens 130 km/h schnell fahren muss.

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Verboten sind zudem Fahrzeuge mit nachträglich verringerten Federwegen oder mit durch Folien getönte Scheiben. Getönte Scheiben erlaubt die Verordnung nur dann, wenn sie bereits werksseitig angebracht wurden und eine Lichtdurchlässigkeit von 35 Prozent nicht unterschreiten. Ebenfalls wichtig ist es, dass der Prüfer in einer Notsituation über einen Fluchtweg aus dem Fahrzeug haben, erklärt Marc-Philipp Waschke, Referent für Fahrerlaubnis und Fahreignung beim Verband der TÜV. "Das Prüfauto muss auf der rechten Seite über mindestens zwei unabhängig voneinander zu öffnende Türen verfügen, damit der Prüfer in einer Notsituation über einen Fluchtweg aus dem Fahrzeug verfügt". Bei einem BMW i3 ist das – ebenso wie im Mazda RX-8 – nicht der Fall, denn die hinteren Türen lassen sich nur öffnen, wenn die Vordertüren ebenfalls offen stehen.

Fazit

Mit neu zugelassenen E-Autos für die Führerscheinprüfung gibt es für Fahrschulen mehr Auto-Auswahl. Und nicht zuletzt dank der neuen Automatikregelung profitieren auch die an E-Mobilität interessierten Fahrschüler.

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